Zeitgeschichte:Erkämpfte Garantien

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Eine lesenswerte Biografie über den Sozialdemokraten und Verfassungsrichter Friedrich Wilhelm Wagner. Besonders verdient machte er sich bei der Abschaffung der Todesstrafe.

Von Reinhard Gaier

Wer das Bundesverfassungsgericht besucht, dem begegnet Friedrich Wilhelm Wagner gleich zweimal: zunächst, wie jedes frühere Mitglied des Richterkollegiums, auf einer Fotografie in der bekannten "Ahnengalerie" im Foyer des Gerichts, dann aber auch im großen Format, in Öl gemalt als Porträt im Plenarsaal. Letzteres können nur diejenigen beanspruchen, denen für das Bundesverfassungsgericht das Amt des Präsidenten oder auch des Vizepräsidenten anvertraut wurde. Zum Vizepräsidenten wurde Friedrich Wilhelm Wagner, damals immerhin schon 67 Jahre alt, im Dezember 1961 ernannt; im August 1967 trat er in den Ruhestand. Ihm selbst behagte der Titel eines "nur" Vizepräsidenten offenkundig weniger; denn er bevorzugte es, sich als Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vorzustellen. Solche Eitelkeit sollte man ihm verzeihen, mag ihm doch der Titel - wie auch der von ihm sehr geschätzte "Justizrat" - zur eigenen Vergewisserung seines unglaublichen Aufstiegs gedient haben, eines Aufstiegs aus kleinsten Verhältnissen, nach dunklen Zeiten der Verfolgung und der Emigration bis hin zu den Spitzen des demokratischen Staates.

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