Zehn Jahre nach 9/11:Kabinett verlängert Anti-Terror-Gesetze

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Umfassender Zugriff auf Bank- und Flugdaten: Das Kabinett hat die Verlängerung und Erweiterung der Sicherheitsgesetze beschlossen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden waren. Sie sollen für weitere vier Jahre gelten - doch eine Kommission soll sie so bald wie möglich überprüfen.

Das Bundeskabinett hat die Anti-Terror-Gesetze verlängert, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden waren. Der Großteil der Regelungen soll für vier weitere Jahre gelten.

Um weitere vier Jahre wurden die aus Anlass des 11. September 2001 erlassenen Anti-Terror-Gesetze jetzt verlängert. Eigentlich sollten die Regelungen auf fünf Jahre befristet werden. 2006 gab es allerdings schon einmal eine Verlängerung. (Foto: dpa)

Nach dem Koalitionskompromiss vom Juni werden einige Befugnisse der Geheimdienste erweitert, während andere Regelungen entfallen. So sollen die Geheimdienste Flugdaten zentral bei Buchungssystemen abfragen dürfen. Außerdem können sie Kontenstammdaten anfordern, also Informationen darüber, welche Konten ein Verdächtiger bei welcher Bank unterhält. Bisher mussten die Dienste mühsam die einzelnen Fluggesellschaften und Banken abfragen.

Dagegen laufen andere wenig oder gar nicht genutzte Befugnisse auf Drängen der FDP aus. Dazu zählt die Möglichkeit, Auskünfte über den Postverkehr und Postfächer einzuholen. Auch den sogenannten kleinen Lauschangriff wird es nicht mehr geben, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper zur Eigensicherung. Die Union scheiterte außerdem mit der Forderung nach Einblick in die Bankschließfächer Verdächtiger und der Einführung eines Bußgeldes bei Auskunftsverweigerung.

Eine Einigung im Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung ist dagegen weiter nicht in Sicht. Auf Drängen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommt mit der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetz auch die gesamte Sicherheitsgesetzgebung des vergangenen Jahrzehnts auf den Prüfstand.

Eine Regierungskommission soll kritisch beurteilen, inwieweit sich Gesetze und Sicherheitsbehörden seit 2001 verändert haben. Das Gremium soll auch untersuchen, ob es überflüssige Doppelstrukturen gibt - dies gilt unter anderem für den Militärgeheimdienst MAD, dessen Auflösung die Justizministerin fordert. Sie sprach von einer "Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik" nach der kontinuierlichen Ausweitung der Sicherheitsgesetze seit den Terroranschlägen in den USA.

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen kritisierte: "Schon zum zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter Zeitdruck erlassenen Anti-Terror-Gesetze ohne gründliche, unabhängige Prüfung verlängert werden." Außerdem würden die Befugnisse der Geheimdienste noch erweitert, während die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werde, ohnehin kaum oder gar nicht genutzt worden seien.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze, mahnte zugleich aber eine rasche Einigung über die Vorratsdatenspeicherung an. Deutschland hinke im europäischen Vergleich immer noch hinterher. "Die Bundesjustizministerin muss endlich den Weg für eine praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung frei machen", forderte GdP-Chef Bernhard Witthaut. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, mit der die Verbindungsdaten von Handy und Internet sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt.

Die Verlängerung der Sicherheitsgesetze war lange einer der größten Konflikte in der Koalition. Konkret ging es in dem Streit darum, ob und in welcher Form die im Januar 2012 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze verlängert werden sollen. Mit dem Gesetzespaket hatten die Geheimdienste umfangreiche Auskunftsbefugnisse erhalten.

Das Gesetzespaket wurde nach den Anschlägen vom 2001 befristet auf fünf Jahre erlassen und seither einmal verlängert. Nun soll es für vier weitere Jahre gelten.

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