Volksverhetzung:Pegida-Gründer verurteilt

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Lutz Bachmann muss 9600 Euro Geldstrafe zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pegida-Gründer Flüchtlinge auf Facebook als "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" beschimpft hatte.

Von Jan Bielicki, München

Wegen Volksverhetzung ist der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, zu 9600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige im sozialen Netzwerk Facebook Flüchtlinge herabgewürdigt und zum Hass gegen Migranten aufgestachelt hatte. Richter Hans Hlavka belegte ihn deshalb am Dienstag mit einer Strafe von 120 Tagesätzen zu je 80 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Monaten gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Bachmann hatte im September 2014 in Facebook-Beiträgen Flüchtlinge mit Ausdrücken wie "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" beschimpft. "Was für Viehzeug hier wirklich hier ankommt" oder "wie sich dieses Dreckspack benimmt", hieß es dort etwa. Das war noch ein paar Wochen bevor Bachmann und mehrere seiner Facebook-Freunde als "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes", kurz Pegida, zum ersten Mal durch die Dresdner Innenstadt zogen. Bachmanns Verteidigerin hatte bestritten, dass die unter seinem Namen und mit seinem Bild geposteten Beiträge tatsächlich vom Angeklagten stammten. Der Richter wertete jedoch eine Erklärung Bachmanns während einer Pegida-Kundgebung als "klares Schuldeingeständnis". Wie auf einem vor Gericht gezeigten Video zu sehen war, hatte er dort gesagt, er "habe ein paar Worte benutzt, wie jeder von uns".

Bachmann hatte damals den Pegida-Vorsitz nach Bekanntwerden der Zitate vorübergehend niedergelegt. Bachmann könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, sagte der Richter. Er habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgewürdigt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört. Bei der Urteilsverkündung brachen unter Zuhörern Buh- und Pfui-Rufe aus. Der Richter ließ mehrere Störer aus dem Saal führen.

Der Pegida-Anführer, der sich in den Neunzigerjahren im Dresdner Rotlicht-Milieu bewegt hatte, ist mehrfach vorbestraft. 1998 wurde er wegen 16-fachen Einbruchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, der er sich zunächst durch Flucht nach Südafrika entzog und die er erst nach seiner Abschiebung nach Deutschland absaß. Vor sieben Jahren wurde er mit Kokain erwischt, was ihm eine Bewährungsstrafe eintrug. Tausende Anhänger folgen ihm dennoch jede Woche in die Dresdner Innenstadt. Am Montagabend waren es 3500.

© SZ vom 04.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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