USA:Charlottes Polizei in Bedrängnis

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In der Stadt in North Carolina dauern die Proteste nach tödlichen Schüssen auf einen Schwarzen trotz Ausgangssperre an. Und das Video des Vorgangs bleibt weiterhin für die Öffentlichkeit unsichtbar.

Nach tödlichen Schüssen auf einen schwarzen Familienvater haben erneut Hunderte in der US-Stadt Charlotte gegen Polizeigewalt gegen Schwarze demonstriert. Ungeachtet einer Ausgangssperre zogen sie in der Nacht zum Freitag in einem Protestmarsch zur Polizeiwache. Die Proteste blieben weitgehend friedlich.

Nach zweitägigen gewalttätigen Protesten hatten die Behörden am Donnerstagabend eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Doch blieben Hunderte Demonstranten nach Mitternacht auf den Straßen. Die Polizei setzte die Ausgangssperre nicht durch. Unterdessen wuchs der Druck auf die Polizei, Videoaufnahmen von den tödlichen Schüssen auf Keith Lamont Scott freizugeben, dessen Tod am Dienstag die Unruhen auslöste. Angehörige konnten das Video am Donnerstag sehen - dies habe "mehr Fragen als Antworten" ausgelöst, erklärten Anwälte der Familie.

Trug das Opfer eine Waffe? Der Anwalt sagt, das Video lasse das nicht erkennen

Polizisten hatten Scott auf dem Parkplatz einer Wohnanlage erschossen, sie suchten einen Verdächtigen. Laut Polizei trug der 43-Jährige eine Handfeuerwaffe und stellte eine Bedrohung dar. Laut seiner Familie und Nachbarn trug Scott ein Buch und erwartete den Schulbus, um seinen Sohn abzuholen.

Ein Anwalt von Scotts Familie sagte dem Sender CNN, im Video sei keine Schusswaffe zu sehen. Scott sei rückwärts gegangen, als der Schuss auf ihn gefeuert wurde. "Seine Hände sind neben seinem Körper nach unten gerichtet. Er verhält sich ruhig. Man kann etwas in seiner Hand sehen, aber nicht erkennen, was es ist", sagte Anwalt Justin Bamberg.

Polizeichef Kerr Putney sagte dagegen, am Tatort sei eine Schusswaffe gefunden worden, ein Buch jedoch nicht. Die Aufnahmen hätten gezeigt, dass der Polizist, ebenfalls ein Schwarzer, im Recht gewesen sei, als er auf Scott schoss. Scott sei Polizeianweisungen nicht gefolgt und habe nicht fallen gelassen, was er hielt. Er habe sich den Beamten entgegengestellt als "unmittelbare Bedrohung".

© SZ vom 24.09.2016 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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