Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte lediger Väter gestärkt - und die deutsche Justizministerin damit unter Handlungsdruck gesetzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richter an diesem Donnerstag einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht.
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Ein Mann mit seinem Kind: Die Rechte von ledigen Vätern werden nun gestärkt. (© Foto: dpa)
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Der 45-jährige sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an. Die Bundesregierung prüft nun, ob das Sorgerecht geändert werden muss.
Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Der Verein "Väteraufbruch" schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.
In der Urteilsbegründung hieß es, der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter oder in anderen Fällen verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Anwalt des Klägers, Georg Rixe, sagte, der Gesetzgeber müsse nun unverzüglich eine Neuregelung schaffen.
"Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen", sagte Kläger Horst Zaunegger der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er sei auch für die "vielen betroffenen Väter froh", dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde.
"Guter Tag für Väter"
"Der Gesetzgeber muss die gerichtliche Möglichkeit schaffen, das Kindeswohl zu prüfen, wenn ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht anstrebt", sagte Anwalt Rixe.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofes als "guten Tag für Väter". Die Richter hätten die Rechte der Väter gestärkt. Das Gericht gebe mit der Entscheidung "unehelichen Vätern die Möglichkeit, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und stärkt auch das Recht der Kinder auf beide Eltern".
Studie soll Orientierung geben
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, angesichts der Bandbreite rechtspolitischer Möglichkeiten werde das Ministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt "sorgfältig und mit Hochdruck führen". Die Ministerin verwies darauf, dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.
Bei der Reform 1998 sei der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen befänden sich aber im Wandel.
Das Bundesjustizministerium habe deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand haben. Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersuche den Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern. Sie werde aber erst Ende 2010 vorliegen.
Anfechtung möglich
Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt.
Die betroffenen Parteien können das Urteil der kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofes anfechten und innerhalb von drei Monaten den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes bringen. Gegen die Entscheidung der großen Kammer wäre dann keine Berufung mehr möglich.
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(sueddeutsche.de/dpa/AFP/mati/grc)
Alle Menschen sind gleich - so sagt es die UN-Menschenrechtskonvention. In ähnlichen Worten findet sich dieser Satz wieder in allen Menschenrechtsdokumenten und allen Verfassungen. Auch die deutsche enthält ein Gleichheitsgebot. Und ein Antidiskriminerungsgesetz kennen wir auch, das Diskriminierung wegen des Geschlechts verbietet. Und trotzdem gibt es diesen unsäglichen Paragrafen im BGB, der einfach Mütter als die besseren Elternteile definiert. Ok, ok, eine Diskrimierung liegt ja nur vor, wenn es keinen sachlichen Grund für die Unterscheidung gibt. Und da lassen sich doch viele Argumente finden, warum bei nicht-ehelichen Zusammenkünften alles anders ist: der Schutz der Ehe, die Tatsache, dass die nicht-eheliche Gemeinschaft nciht auf Dauer angelegt ist und jeder grad kommen und gehen kann, wie es passt, etc. Auch spielt der Streit eine Rolle, den es ums Sorgerecht geben kann, dann natürlich die Karnevalsprinzen und Zufallsbekanntschaften...wer nur mit einem bischen Funken Verstand an die Sache rangeht, wird rasch feststellen, dass ALLE in der Debatte genannten Gründe für die Unterscheidung entweder auf Ehen genauso zutreffen oder schlicht Einzelfälle betreffen, die man nicht verallgemeinern kann. Mit Trennung hat Sorge sowieso nichts zu tun: es geht um die Sorge fürs Kinds, dafür ist es vollkommen egal, ob die Eltern noch zusammen sind oder nicht.
Wer soll jetzt für Zaunegger das umsetzen, was das EGMR entschieden hat?
Er kommt doch vor den gleichen Richtern, die ihm dieses Recht bisher verwehrt haben! Deren "Recht-Auffassung" besagt doch klar, dass es nicht des Vaters Recht sei, das Recht auf Sorge zu haben, sondern lediglich sich um das Kind Sorgen zu machen und brav zu zahlen.
Mehr Rechte hatten die Leibeigenen im Mittelalter auch nicht. Wieso wagt es ein Vater gegen die Obrigkeit zu kämpfen? Das ist doch ungebührlich!
Also wird er so schnell das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen. Der Fall Görgülü hat doch gezeigt, dass es nicht möglich ist, hierzulande ein EGMR-Urteil umzusetzen.
Womit auch der Beweis erbracht wurde, wessen Geistes Kinder diese Juristen sind: Sie befinden sich noch im Mittelalter! Von Vaterliebe und -verantwortung haben sie noch nie etwas gehört. Dass Richter und Scheidungsindustrie den Geist des §1618a, BGB (Eltern und Kinder schulden einander Beistand und Rücksicht) mit Leben erfüllen müssen - als Vertreter der "staatlichen Ordnung" unter deren "besonderen Schutz" die Familie steht, Art. 6 GG - ist diesen Menschen fremd: Liebe lässt sich nicht in Anwalts- und Prozessgebühren umwandeln, daher löst sich deren Auffassung über Familie im Unterhalt auf.
Wenn wir also die Einhaltung der Menschenrechte hierzulande erreichen möchten, müssten wir die "Recht-Auffassung" derjenigen, die "Im Namen des Volkes" angeben, dass sie nur zum Wohle des Kindes deren Eltern jahrelang durch die Instanzen treiben endlich vor einer unabhängigen Prüf-Instanz bringen. Frau Zypries hatte mal eine Aktion ins Leben gerufen, die sich "Recht Made in Deutschland" oder so ähnlich nannte.
Dieses Recht "Made in Deutschland" hat mal wieder eine schallende Ohrfeige bekommen. Man sollte doch jetzt endlich prüfen, wer dafür verantwortlich ist. Dazu gehören auch richterliche Entscheidungen auf dem Prüfstand: Die Meinung dass Richter nach Recht und Gesetz entscheiden, gehört nämlich zum kollektiven Realitätsverlust der Gesellschaft! Wer es nicht glaubt sei an den Amokläufer in Landshut erinnert, der nach 43 Verfahren zur Waffe griff: Dort hatten die Richter eindeutig das Gebot des §226, BGB, Schikaneverbot missachtet.
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"Es hat durchaus seinen Sinn, dass ein Elternteil hier schlechter gestellt ist; das sorgt dafür dass verantwortlicher über den Tag hinaus gedacht wird."
Und warum soll das nur für einen Elternteil gelten?
wer sich vor einer Zeugung nicht genug Gedanken macht, hat später das Nachsehen. Zahlen muss er als Verursacher; Schwanger- bzw. Mutteschaft hat eben einen hohen Stellenwert.
Es hat durchaus seinen Sinn, dass ein Elternteil hier schlechter gestellt ist; das sorgt dafür dass verantwortlicher über den Tag hinaus gedacht wird. Hier gilt der richtig verstandene Satz Nietzsches: Gehst du zum Weibe, vergiss die Peitsche (Selbstzucht) nicht. (jaja, mit ihm nahm es ein schlimmes Ende usw.)
Der Gesetzgeber wird es schwer haben in Deutschland eine Mehrheit für ein "gerechtes" Gesetz zu finden. Es kann nur schlimmer werden.
Der Staat kann nichts daran ändern, dass Familien kaputt gehen. Den Scherbenhaufen gerecht aufzuteilen ist immer nur bei einseitiger Perspektive leicht.
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