Urlauber:Was die neuen Reisehinweise bedeuten

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Touristen sollen sich in Listen eintragen, Deutsche seien nicht mehr sicher vor dubiosen Verhaftungen, schreibt das Auswärtige Amt. Doch das ist noch nicht die höchste Eskalationsstufe.

Von Monika Maier-Albang und Irene Helmes

Die Bundesregierung hat die Reisehinweise für die Türkei verschärft. Allerdings hat sie davon abgesehen, eine Reisewarnung auszusprechen. In den aktualisierten Hinweisen, die seit Donnerstag auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (AA) stehen, heißt es nun: "Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen." Bürger können sich selbst über die Website des AA (Menüpunkt "Reise und Sicherheit") in diese sogenannte Krisenvorsorgeliste eintragen.

Neu ist, dass solche Vorsichtsmaßnahmen nun auch für Urlauber gelten - bislang waren Touristen von dieser Empfehlung ausdrücklich ausgenommen. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der Inhaftierung des Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner. Dies zeige, dass in der Türkei deutsche Staatsbürger vor willkürlichen Verhaftungen nicht mehr sicher seien. Die Bundesregierung wählte allerdings nicht die höchste Eskalationsstufe - dies wäre eine Reisewarnung. Sie wird ausgesprochen, wenn davon auszugehen ist, dass akute Gefahr für Leib und Leben, auch von Urlaubern, droht. Das gilt in der Regel für Kriegs- und Konfliktstaaten. Ein solcher Schritt hätte weitreichende Konsequenzen - für Urlauber wie für Reiseunternehmen. In dem Fall müssen deutsche Reiseveranstalter nämlich ihre Gäste zurückholen, und gebuchte Reisen dürfen gebührenfrei storniert werden. Entstehen beim Rückflug Mehrkosten, muss der Veranstalter diese zur Hälfte tragen, die andere Hälfte tragen die Kunden. Aus Kulanzgründen verzichten die Reiseveranstalter jedoch häufig darauf, das Geld einzufordern. Kündigt der Reisende von sich aus, muss er bis zum Rücktransport die Kosten für die Übernachtung tragen. Der Deutsche Reiseverband weist darauf hin, dass man Türkeireisen nicht kostenfrei stornieren kann. Die Reisen fänden "wie gebucht statt. Es gelten die regulären Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit die Storno- und Umbuchungsgebühren".

Das Tourismusgeschäft in der Türkei ist schon stark eingebrochen. Vor zwei Jahren reisten noch 5,6 Millionen Deutsche in die Türkei, 2016 noch vier Millionen. Das Land war laut dem Tourismusforscher Martin Lohmann aber immer noch das zweitwichtigste Mittelmeerreiseziel der Deutschen gewesen, nach Spanien. Den Kemptener Reiserechtsprofessor Ernst Führich hätte eine Reisewarnung zur Haupturlaubszeit denn auch gewundert: "Dagegen sprechen massive wirtschaftliche Interessen."

© SZ vom 21.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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