Auch wenn die Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens BER zeitlich noch ungewiss ist, eine der wichtigen Flugzeug-Startrouten ist nun gerichtlich bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Freitag die umstrittene Müggelsee-Flugroute anerkannt. Klagen, die für die Startroute eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert hatten, wies das Gericht zurück.
Der Vorsitzende Richter sagte, eine solche Prüfung sei nach deutschem und EU-Umweltrecht nicht nötig. Es genüge die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau des Flughafens und die sei bereits durchgeführt worden.
Anwohner und Naturschutzverbände sind enttäuscht. Die Kläger stellten in Aussicht, nach der schriftlichen Urteilsbegründung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen: "Wir gehen fest davon aus, dass wir die Angelegenheit in Leipzig klären lassen werden", sagte die Anwältin der Kläger. Zudem wird eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft.
Wenn der Flughafen in Betrieb ist, sollen bei Ostwind etwa 122 Flugzeuge pro Tag über dem Müggelsee abfliegen. Das wäre knapp jede dritte startende Maschine. Ursprünglich sollten die Flugrouten knapp am See vorbeiführen. Die Kläger waren dagegen vorgegangen, weil sie Auswirkungen auf das Trinkwasser und die Vogelwelt befürchteten. Das Gericht kam aber zu dem Entschluss, dass startende Flugzeuge an dieser Stelle die Höhenmarke von 600 Metern, die für den Vogelschutz von Bedeutung sei, bereits überschritten hätten.
Routen schon 2004 unverbindlich geplant
Erst im Januar hatte das OVG die Wannsee-Route im Westen Berlins für rechtswidrig erklärt: Denn die Strecke führt über einen Forschungsreaktor. Das Risiko für einen Flugunfall oder einen terroristischen Anschlag sei nicht ermittelt worden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hatte jedoch Widerspruch eingelegt. Im September steht am OVG eine weitere wichtige Flugroute zur Diskussion, gegen die die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow geklagt hat.
Das BAF hatte die Routen für den neuen Flughafen 2012 festgelegt. Sie verlaufen Großteils anders als im Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg von 2004 unverbindlich geplant, was andauernde Anwohnerproteste zur Folge hatte.
Die Müggelsee-Anwohner hatten mit einer Beschwerde auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie leitete Ende Mai ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil der Bund Umweltbelange bei der Flugroutenfestlegung nicht ausreichend berücksichtige.
BAF-Direktor Nikolaus Herrmann sprach nun von einem Erfolg für seine Behörde. "Das ist jetzt nichts, um jetzt irgendwie zu tanzen oder ähnliches", sagte er. "Aber das Gericht hat gesagt: Was wir gemacht haben, ist solide, und darüber bin ich zufrieden." Brandenburgs Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider (SPD) sagte, das Urteil bringe die erwartete Klarheit. Flughafensprecher Ralf Kunkel sagte: "Es bestätigt die sorgfältige Arbeit der Bundesbehörden."