Ein Sexualstraftäter bleibt frei. So empörend diese Nachricht klingt: Es existiert kein Gesetz, das es ermöglicht, ihn wieder einzusperren, ohne dass er eine neue Tat beging.
Ein mehrmals vorbestrafter Sexualverbrecher bleibt auf freiem Fuß. So lautet die Nachricht; sie klingt empörend.
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Justizvollzugsanstalt Bruchsal: Die Sicherungsverwahrung muss anders aussehen als die Strafhaft. Denn sie ist etwas anderes als Strafe. (© Foto: AP)
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Aber: Die Nachricht ist falsch, zumindest falsch formuliert. Richtig muss sie so lauten: Der Verbrecher hat seine Strafe abgesessen; er ist, nach zwanzig Jahren Haft, wieder auf freiem Fuß; und er darf, so hat der Bundesgerichtshof geurteilt, in Freiheit bleiben. Weil er seine Strafe verbüßt, weil er keine neuen Taten begangen hat und weil kein Gesetz existiert, das es ermöglicht, ihn einfach wieder in Haft zu nehmen.
Es gibt keine Strafe ohne Gesetz, es gibt keine Haft ohne Gesetz - auch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung ohne Gesetz. Daran darf in einem Rechtsstaat niemand rütteln.
Aber der Mann sei doch gefährlich, klagt der Landrat des Landkreises, in dem der Ex-Häftling jetzt lebt. Er war es aber schon, als er einst in Haft kam; und das Gericht hat in seinem Urteil diese Gefährlichkeit berücksichtigt. Es haben sich während der Haft keine Erkenntnisse für neue Gefährlichkeiten ergeben. Man kann nachträgliche Sicherungsverwahrung aber nicht einfach deswegen verhängen, weil man nachträglich meint, das Urteil damals sei zu milde gewesen.
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Sechsmal hat der Gesetzgeber das schärfste Schwert des Rechts in den jüngsten Jahren noch schärfer geschliffen. Auch die Gutachter werden immer schärfer: Sie entscheiden, unter öffentlichem Erwartungsdruck, in dubio contra - im Zweifel für anhaltende Gefährlichkeit und für die Fortdauer der Haft nach der Strafhaft. Das muss, so hat jüngst der Gerichtshof für Menschenrechte gemahnt, auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Diese Ausnahmefälle muss der Gesetzgeber klarer und klüger regeln als bisher. Und: Er muss klar machen, dass Sicherungsverwahrung etwas anderes ist als Strafe. Sicherungsverwahrung ist Schutz der Öffentlichkeit vor neuen Straftaten.
Sie muss anders ausschauen als die Strafhaft, sie kann also nicht einfach in der alten Zelle vollstreckt werden - es reicht nicht, das Schild auf der Zelle einfach umzudrehen. Man wird eigene Sicherungsverwahrungshäuser bauen müssen.
(SZ vom 14.1.2010/gba)
"Undercover" bei Paketzusteller GLS
Zitat:"Aber der Mann sei doch gefährlich, klagt der Landrat des Landkreises, in dem der Ex-Häftling jetzt lebt. Er war es aber schon, als er einst in Haft kam; und das Gericht hat in seinem Urteil diese Gefährlichkeit berücksichtigt. Es haben sich während der Haft keine Erkenntnisse für neue Gefährlichkeiten ergeben. Man kann nachträgliche Sicherungsverwahrung aber nicht einfach deswegen verhängen, weil man nachträglich meint, das Urteil damals sei zu milde gewesen. " und "Diese Ausnahmefälle muss der Gesetzgeber klarer und klüger regeln als bisher. Und: Er muss klar machen, dass Sicherungsverwahrung etwas anderes ist als Strafe. Sicherungsverwahrung ist Schutz der Öffentlichkeit vor neuen Straftaten."
Manche zweifeln gerne alles an, um ihre "Meinung" zu begründen. Da keiner dieser Geistesartisten für sich in Anspruch nehmen kann, auf auch nur einem der betroffenen Gebiete Experte zu sein, bleibt es bei den bekannten Fakten: der Mann ist ein äußerst brutaler Wiederholungstäter, dem die Gutachter eine weiterhin vorhandene Gefährlichkeit bescheinigen. Existiert kein Gesetz, daß dieses Dilemma zum Schutz der Gesellschaft beseitigt, dann ist der Gesetzgeber gefordert, diese Lücke zu schließen und nicht etwa der Gesellschaft zuzumuten, mit dem Risiko einer tickenden Zeitbombe zu leben.
Mir gefällt der Artikel des Herrn Prantl. Er bringt es auf den Punkt.
Sicherungsverwahrung "verführt" zu Mißbrauch. Das haben uns die Nazis mit ihren KZ gezeigt. Da kamen nicht nur Schwerstkriminelle und Homosexuelle rein, sondern vor allem anders Denkende. Wo liegt die Gefahr bei uns? Ob eine Sicherungsverwahrung während der Straffestsetzung oder während der Strafverbüssung festgelegt wird, entscheiden formal die Gerichte. Diese aber berufen sich nur auf Gutachten. Und in dieser Branche kennen wir ja viel Unrühmliches: Gefälligkeitsgutachten, Gutachter will auf der sicheren Seite bleiben, wer Geld hat, leistet sich einen guten Gutachter usw.
Auch ob eine Sicherungsverwahrung mal aufgehoben wird, entscheiden Gutachten. Vielleicht sollten sich die Beführworter mal in die Lage des Sicherungsverwahrten setzen. Jeden Tag in einer engen Gefängniszelle, ohne etwas sinnvolles zu tun, ohne eine Perspektive. Nur lebenslänglich weggesperrt oder lebendig begraben. Und vergessen wir nicht, wie die Lage in unseren Gefängnissen bei dem Personalmangel ist: Es herrsch die kriminelle Mafia.
rechtfertigen, laut bestehendem Gesetz, die nachträgliche Sicherheitsverwahrung.
Der Streit kann also nur darüber gehen, ob ein neues Gutachten oder ggf. die neue Bewertung durch die zwischenzeitlich fortgeschrittene Wissenschaft eine neue Tatsache sein kann.
Wenn also eine Beurteilung aufgrund eines neuen Wissenshintergrundes zustande kommt, kann man sicher trefflich streiten, ob hier neue Tatsachen vorliegen. Kann man dies nicht verwerfen, muss kein neues Gesetz her. Dann kann schon nach bestehender Rechtslage die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Wenn du einen Feind entdeckst, so prüfe erst, ob er nicht schon in dir selbst steckt.
Wenn denn hier Beschwerde geführt wird, dass die Bürger Heinsbergs noch nicht kritisiert wurden, dann soll das hier geschehen. Aber was anderes, als kleines Karo und Hysterie soll man erwarten, wenn die Stimmung von einem verantwortungslosen und profilierungssüchtigen Politiker (CDU Landrat) angeheizt und immer weiter befeuert wird.
Es ist immer ganz einfach, noch Ungeschehenes im Konjunktiv an die Wand zu malen und dann auf ausgemachten schwarzen Schafen herum zu dreschen.
Ein Problem mit Hirn zu erfassen und zu verarbeiten fällt vielen ja schwer, deshalb hier zwecks Hilfestellung noch ein praktisches Beispiel:
Wie viele Menschen werden Jahr für Jahr durch verantwortungslosen Alkoholgenuss im Strassenverkehr im Sinne des Wortes zuschanden gefahren?
Wie vielen Menschen geschieht Ähnliches durch hirnrissige Raser?
Hier würde hysterisches Engagement von Politikern und Angstmenschen (0,0 Promille und Tempolimit) tausendfach Menschenleben retten und Elend verhindern.
Nur bietet sich hier in Person kein schwarzes Schaf an, dass man öffentlich zum Schafott jagen kann.
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