Überwachungsgesetz:Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von Handy-Passwörtern

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Passwörter: Wer die Bestandsdaten von Handy-Besitzern kennt, erfährt sehr private Dinge. Nun erlaubt der Bundestag den Sicherheitsbehörden, unkompliziert auf die sensiblen Daten zuzugreifen.

Die Bestimmungen für die Weitergabe von Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundestags präzisiert werden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes.

Modifiziert wird darin die sogenannte Bestandsdatenauskunft, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Konkrete Verbindungsdaten fallen nicht darunter, aber dafür einige sehr persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Faxnummern und die Bankverbindung, zählt etwa der Mobilfunkanbieter O2 auf.

Auch Passwörter können nun "automatisiert" und unkompliziert abgerufen werden, schreibt Zeit Online, der harmlos klingende Begriff Bestandsdaten sei "der Zugang zum Privatleben". Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Regelung teilweise verfassungswidrig ist, und eine Nachbesserung bis Ende Juni dieses Jahres verlangt.

In dem Gesetz wird nun an einigen Stellen klargestellt, wann welche Zugriffsrechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten Fällen müssen Richter künftig der Datenweitergabe an Behörden zustimmen und die Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigen. Aus dem Innenressort hieß es, mit der Änderung würden keine neuen Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste geschaffen, sondern es werde lediglich die Rechtslage präzisiert.

Pirat will klagen

Redner der Koalitionsfraktionen versicherten, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch die Präzisierungen nicht ausgeweitet würden. Grüne und Linke sehen darin jedoch erhebliche Eingriffe in den Datenschutz.

Das neue Gesetz könnte allerdings bald erneut vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Der schleswig-holsteinische Piraten-Landtagsfraktionschef Patrick Breyer will Zeit Online zufolge klagen. Der Richter und Politiker hatte schon einmal Erfolg: Mit einer früheren Klage in Karlsruhe stoppte Breyer das erste Bestandsdaten-Gesetz.

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