Kanzlerin Merkel hält zehn bis 15 Jahre für vernünftig. Wirtschaftsminister Brüderle spricht von bis zu 18 Jahren. Doch mit jedem Jahr Laufzeitverlängerung wächst die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesrat zustimmen muss.
Ein wenig geht es zu wie auf einer Versteigerung: Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Vize Guido Westerwelle halten Laufzeitverlängerungen von zehn bis 15 Jahren für vernünftig. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle meint, die Atomkraftwerke müssten mindestens zwölf bis 18 Jahre länger am Netz bleiben als bisher vereinbart. Wer bietet mehr?
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Eigentlich müsste der Wettbewerb in die andere Richtung gehen. Denn was immer die Freunde der Atomkraft nun aus den Berechnungen von Experten herauslesen wollen: Die politischen Wünsche kollidieren mit der politischen Wirklichkeit. Mit jedem Jahr Laufzeitverlängerung wächst die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesrat zustimmen muss.
Und in der Länderkammer hat die schwarz-gelbe Koalition nicht nur keine Mehrheit mehr für sich, sie hat womöglich sogar eine Mehrheit gegen sich, an der renitente Christdemokraten in manchen Landeshauptstädten beteiligt sind.
Die Kanzlerin macht gar kein Hehl daraus, dass die Laufzeit ohne die Zustimmung des Bundesrates verlängert werden muss. Wenn das aber so ist, dann ist es auch eine Mär, dass die Bundesregierung die künftige Energieversorgung ausschließlich an Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Umweltverträglichkeit und der Sicherheit ausrichtet.
Ein mindestens ebenso wichtiges Kriterium wird die politische Durchsetzbarkeit sein, die sich maßgeblich an den rechtlichen Hürden bemisst. Deshalb sind derzeit nur zwei Voraussagen absolut sicher: Die Laufzeiten der Kernkraftwerke enden da, wo der Bundesrat sie bestätigen muss. Und der Streit um die Laufzeitverlängerungen endet da, wo er eigentlich am wenigsten hingehört: vor dem Bundesverfassungsgericht.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 30.08.2010/juwe)
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Der jetzige ausstiegsvertrag könnte auch anfechtbar sein weil der Staat einem Monopol keine Martabsatz garantieren darf und Kann!Beim Abschluss lag ein Monopol vor und der Staat hat einen Vertrag mit einem Monopol geschlossen und ihm garantiert das es Reststrommengen abarbeiten kann!Das gibt es aber laut Kartellrecht und EU Recht nicht,das der Staat Monopolle vertraglich festlegt!Einen Wettbewerb gibt es bis heute nicht!Ergo wäre der Ausstiegsvertag auch gegen das EU Wettbewerbsrecht und auch der Vertrag der die Laufzeiten verlängert!
Das sollte sich die EU und das BVG mal genau ansehen!Somit gäbe es gar nicht die Möglichkeit einen Vertrag zu verlängern oder zu ersetzen!
Demokratieverständniss dieser Dame, die eine Mehrheit im deutschen Bundestag zur Bundeskanzlerin gewählt hat. Jetzt wird allen klar, die kann es nicht, in Ihrer ersdten Regierungszeit war es ofentsichtlich so, das die Sozies die Mängel abfederten, den Preis dafür haben Sie bezahlt.
Es drängt sich der dringende Verdacht auf, nach dem Ihr Ziehvater einst bei Elf-Agitaine
sich hat beeinflussen lassen, bei Ihr das mit den Oligarschen, der AKW's geschieht.
Wo soll sie es auch gelernt haben, im System der untergegangenen DDR, hatte sie es sich eingerichtet, mehr dazu zu schreiben ist müßig, denn die Geschichte wird die Wahrheit ans Licht befördern, das war fast immer so.
Man fragt die Frösche ob der Sumpf leergepumpt werden soll!
Das Bundesverfassungsgericht wird diese noch nicht offizielle Verlängerung kippen!
Ich war nicht grundsätzlich für einen Atomausstieg, da dieser zugunsten der Kohle erfolgen würde.
Trotzdem wünsche ich Frau Merkel viel Spaß im nächsten Bundestagswahlkampf, dieses Aushebeln der Demokratie aus monetären Gründen wird sich nicht so schnell versenden. Oder rechnet Frau Merkel bereits mit kommender Amtsmüdigkeit? Oder geht Sie bei ihrer Quote davon aus, bis zur nächsten Wahl so viele Gefährten verschlissen zu haben, dass sie eh nicht mehr regieren kann?
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