Die USA reklamieren - mit Bezug auf die Kopfgeldjagd des 19. Jahrhunderts - für sich das Recht, bei Strafverfolgungen europäische Bürger kidnappen zu dürfen. Das kam bei einer Verhandlung in London heraus.
Die USA und ihr Anspruch: Nun ist es offiziell, dass der amerikanische Staat europäische Bürger ihrer Meinung nach immer kidnappen könne, wenn sie für Strafermittlungen in den USA sein müssten.
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Das bestätigte ein Anwalt im Auftrag der US-Regierung vor dem Court of Appeal in London. Der Grund: Die amerikanischen Gesetze würden das Kidnappen ausländischer Bürger erlauben, wie auch das US Supreme Court bestätigt hat. Bisher war man allgemein davon ausgegangen, dass dies nur für den besonderen Fall des Terrorismusverdachts gelte.
Das werde die "britische Geschäftswelt alarmieren", schreibt die Sunday Times, die den Fall jetzt groß schilderte. Es geht um Londoner Banker, die in den USA wegen Betrugs belangt werden, und um Dutzende andere Manager, gegen die ebenfalls im Land der unbegrenzten Möglickeiten ermittelt wird.
Das Recht auf Kidnapping durch die UDA betreffe alle, sagt der Regierungsanwalt in London. Das Procedere geht zurück auf die Kopfgeldjagd im 19- Jahrhundert.
Die amerikanischen Ansichten wurden in einer Verhandlung öffentlich, die Stanley Tollman galt, einem früheren Direktor des Fußballklubs FC Chelsea und einem Freund von Margret Thatcher, sowie dessen Frau Beatrice. Das Ehepaar aus London, das eine Hotelgruppe besitzt, wird in Amerika gesucht wegen des Verdachts auf Bankbetrug und Steuerflucht. Sie bekämpfen die Auslieferung vor den britischen Gerichten.
Ihr Neffe Gavin Tollman sollte 2005 in Kanada an die Amerikanern ausgeliefert werden. Die kanadischen Ordnungskräfte hatten ihn festgesetzt, Tollman musste Handschellen tragen. Dann ordnete ein Richter in Toronto die Freilassung an und sprach von einer "dunklen Falle". Tollman kehrte nach London zurück.
Der Rechtsvertreter der US-Regierung sagte in London: "Wenn man eine Person außerhalb der USA kidnappt und dann in die USA bringt, hat das Gericht kein Recht, sich dem zu verweigern - das geht zurück auf die Tage der Kopfgeldjagd in den 1860er Jahren."
Ein Richter fragte darauf: Seien Sie ehrlich in dieser Position! Antwort: "Das ist das Gesetz der Vereinigten Staaten."
Das US-Justizministerium wollte den Fall nicht kommentieren.
(sueddeutsche.de/jja)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Zitat fürmehrcourage!: "Aber schlagt Euch ruhig weiter auf die Seite von amerikafeindlichen kriminellen Managern, die paranoid sind."
Auch wenn man sachliche Argumente vorzutragen hat (was lobenswert ist) muss man deswegen doch nicht gleich beleidigend werden!
Nach meinem Dafürhalten ist es für die hiesige Forums-Community beschämend, dass Sie für die Feststellung eines objektiven Sachverhalts negative Bewertungen bekommen.
Mich erinnert dass an kleine Kinder, die sich bei ungeliebten Ermahnungen die Ohren zuhalten.
Nach Guantanamo Bay kommen Sie hoffentlich nicht - Sie würden mit Ihren Vorwürfen aber zumindest Umar Hasan Ahmad al-Baschir Unrecht tun.
"Zuletzt sei angemerkt, dass die Amerikaner in Europa keine Europäer kidnappen, weil sie dann die Auslieferungsabkommen und die Souveränitätsabkommen verletzen würden. Selbst der englische Manager und Wirtschaftskrim.inelle , der diese ganze Diskussion angeleiert hat, war nie gefährdet gewesen, von den USA gekidnappt zu werden.
Anderswo auf der Welt wo es keine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit gibt mag dies anders sein. Dort hat die amerikanische Sichtweise jedoch zumindest den Vorteil, dass sie Strafbarkeitslücken füllt und rechtsfreie Räume beseitigt.
Aber schlagt Euch ruhig weiter auf die Seite von amerikafein.dlichen kri.minellen Managern, die par.anoid sind. "
also, ich kenne persönlich einem fall, der ca 20 jahre her ist, das die amerikanische armee einen deutschen hier in unserem diesem lande gekidnappt haben und ihn erst nach 3 wochen wieder auf freien fuss gesetzt haben. ohne anklage, verfahren oder sonstiges.
für seine familie und freunde ( ich war einer seine freunde) war das garnicht lustig.
diese erfahrung und das verhalten der regierung damals und heute (dabei schließe ich die bürger der usa bewusst aus, da ich genug amerikanische bürger kenne, sie meine freunde nenne und schätze) halte ich ihre position für sehr gewagt und blauäugig.
Wenn man eine Person außerhalb der USA kidnappt und dann in die USA bringt, hat das Gericht kein Recht, sich dem zu verweigern"
Gleiches gilt für ein deutsches Strafgericht. Insoweit gelten auch keine Verfahrenshindernisse oder Beweisverwertungsverbote.
Im übrigen handelt es sich hier um Prozessrecht, dass lediglich für die Gerichte gilt und nicht etwa um eine Anordnung an das CIA, in Europa Kopfgeldjagd zu machen.
Zuletzt sei angemerkt, dass die Amerikaner in Europa keine Europäer kidnappen, weil sie dann die Auslieferungsabkommen und die Souveränitätsabkommen verletzen würden. Selbst der englische Manager und Wirtschaftskrim.inelle , der diese ganze Diskussion angeleiert hat, war nie gefährdet gewesen, von den USA gekidnappt zu werden.
Anderswo auf der Welt wo es keine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit gibt mag dies anders sein. Dort hat die amerikanische Sichtweise jedoch zumindest den Vorteil, dass sie Strafbarkeitslücken füllt und rechtsfreie Räume beseitigt.
Aber schlagt Euch ruhig weiter auf die Seite von amerikafein.dlichen kri.minellen Managern, die par.anoid sind.
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