Sterbehilfe:"Die Büchse der Pandora geöffnet"

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, katholische Bischöfe und die Ärztekammer kritisieren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe als Tabubruch. Gröhe kündigt bereits Widerstand an.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die katholischen Bischöfe und die Bundesärztekammer haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe kritisiert. Der Staat dürfe nicht über Leben und Tod entscheiden, betonten sie am Freitag. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag das Recht von schwerkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod gestärkt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfe in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem unheilbar Kranken eine würdige Selbsttötung ermöglicht (AZ 3 C 19.15). "Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden", sagte Gröhe. Er kündigte an, das Ministerium werde "alle Möglichkeiten nutzen, den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe zu verhindern". Die Deutsche Bischofskonferenz teilte mit, der Staat dürfe nicht gezwungen werden, "die Hand zum Suizid zu reichen". Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte das Urteil unverantwortlich. Eine "so grundsätzliche ethische Frage" dürfe nicht "auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden". Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, Leiden sei weder objektiv messbar noch juristisch zu definieren. Im MDR sagte er: "Das Gericht hat die Büchse der Pandora geöffnet." Künftig entscheide ein Beamter über Leben und Tod.

© SZ vom 04.03.2017 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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