Statistik:Mit Fehlern muss gerechnet werden

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Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin klagten gegen den Zensus von 2011. Doch das Verfassungsgericht wird die Ergebnisse der Volkszählung wohl nicht einkassieren.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Der Zweite Senat mit Peter M. Huber, dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle, Monika Hermanns und Sibylle Kessal-Wulf eröffnet die Verhandlung. (Foto: Uli Deck/dpa)

Wer sich auch nur ein klein wenig mit der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts befasst, der kommt am Volkszählungsurteil von 1983 nicht vorbei. Dass die vermeintliche Massenüberwachung durch papierne Erhebungsbögen seinerzeit einen derartigen Protest auslöste, mag aus der Warte des digitalen Zeitalters rührend erscheinen. Damals jedoch reizte der Zensus einen bürgerschaftlichen Nerv - und immerhin schuf das Bundesverfassungsgericht daraufhin das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, besser bekannt als Datenschutz.

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