Spanien:Regierung lässt neun ETA-Häftlinge frei

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat Spaniens Justiz die Freilassung von neun weiteren Häftlingen der baskischen Untergrundorganisation ETA beschlossen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Haftverlängerung hat Spaniens Justiz die Freilassung von neun weiteren ETA-Häftlingen beschlossen. Das für Terrorismusfragen zuständige Nationale Berufungsgericht in Madrid urteilte am Freitag, dass sich die Mitglieder der baskischen Untergrundorganisation in derselben rechtlichen Situation befänden wie Ines Del Rio Prada.

Die Haftdauer der ETA-Aktivistin war einst auf Grundlage einer 2006 erlassenen Doktrin nachträglich verlängert worden - dies hatte der Europäische Gerichtshof kürzlich für illegal erklärt. Seit dem Urteil gingen bei den spanischen Justizbehörden dutzende Anträge von ETA-Mitgliedern ein, die nun auf eine Freilassung hoffen.

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