Die Kurzmeldungen im Überblick

Die Entwicklung der Hartz IV-Bezüge soll sich nach Wunsch der Bundessozialministerin bald an Nettolöhnen und Inflation orientieren, anstatt wie bisher an der Rente. Das würde eine Anhebung der Bezüge bedeuten.

Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant bei der notwendigen Hartz-IV-Reform tiefgreifende Korrekturen. Wie der Spiegel berichtet, könnten dadurch die Bezüge für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle steigen. Die bisherige Kopplung der Sätze an die Rentenentwicklung soll demnach aufgegeben werden. Wie sich die Bezüge in Zukunft entwickeln, werde nach den Plänen des Sozialministeriums je zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation abhängen.

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Plant eine große Reform der Hartz-IV-Bezüge: Bundessozialministerin Ursula von der Leyen. (© dpa)

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Das Ministerium geht laut Spiegel davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze so künftig stärker steigen werden als die Renten. Ein Ministeriumssprecher sagte am Samstag, aktuell genannte Zahlen oder Tendenzen seien "verfrüht und reine Spekulation". Die Berechnung der neuen Regelsätze werde erst im Herbst abgeschlossen. "Es gibt bis dato keine Festlegungen." Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Die Methode sei nicht nachvollziehbar, die Kalkulation intransparent und realitätsfern. Besonders die 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien sollten bessergestellt werden. Die Richter rügten, dass Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind. Die Höhe der Regelsätze wurde allerdings nicht beanstandet.

Ob es tatsächlich mehr Geld geben wird, wird sich nach Angaben des Ministeriums frühestens im Herbst zeigen, wenn die neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes ausgewertet ist. Der Spiegel berichtet, vorläufige Berechnungen deuteten darauf hin, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen allein stehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Es zeichne sich ab, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsse.

(dpa)

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