Politik kompakt:US-Geologe in China wegen Spionage verurteilt

Ein mutmaßlicher Spionagefall belastet das Verhältnis zwischen den USA und China. Der Fall zeigt: Was in China "Staatsgeheimnis" ist, weiß so genau niemand. Meldungen im Überblick

Das Oberste Gericht von Peking hat eine achtjährige Haftstrafe gegen einen amerikanischen Geologen wegen Spionage bestätigt - und damit das Verhältnis zwischen China und den USA weiter belastet. Die US-Regierung hat sich wiederholt für die Freilassung des 46-jährigen Xue Feng eingesetzt, der seit mehr als drei Jahren in Haft sitzt. Das erstinstanzliche Urteil wegen "Erwerbs und illegaler Weitergabe von Staatsgeheimnissen an ausländische Stellen" wurde am Freitag bestätigt.

Jon Huntsman

"Ich bin äußerst enttäuscht": John Huntsman, US-Botschafter in Peking, vor dem Gerichtsgebäude.

(Foto: AP)

Dem US-Amerikaner wird vorgeworfen, geheime Informationen über die chinesische Ölindustrie erworben zu haben. Der Angeklagte und sein Arbeitgeber, das amerikanische Energie- und Maschinenbauunternehmen IHS, wiesen die Anklage mit dem Hinweis zurück, dass es sich um frei angebotene und käufliche Informationen gehandelt habe.

Der US-Botschafter John Huntsman nahm an der Urteilsverkündung teil. "Ich bin äußerst enttäuscht über den Ausgang, auch wenn er nicht völlig unerwartet kam." Der Botschafter rief die chinesische Seite auf, eine Freilassung aus "humanitären" Gründen zu erwägen.

Das Urteil wirft ein weiteres Schlaglicht auf die häufig willkürliche Definition von "Staatsgeheimnissen" in China. Denn die erworbenen Daten seien erst nach der Festnahme des Geologen im November 2007 als geheim eingestuft worden, berichtete die in den USA ansässige Menschenrechts-Stiftung Dui Hua. Das Unternehmen IHS operiere heute weiter in China und biete potentiellen Kunden die damals erworbenen "Staatsgeheimnisse" ungehindert an.

Aus Algerien taucht ein Tonband einer entführten Italienerin auf, Teile der FDP-Fraktion stellen sich gegen ihren Gesundheitsminister Rösler und Grünen-Chefin Claudia Roth fordert ein neues NPD-Verbotsverfahren. Lesen Sie auf den folgenden Seiten weitere Kurzmeldungen.

(dpa)

Kundus-Angriff: Kein Strafprozess gegen Oberst Klein

Der von der Bundeswehr angeforderte Luftangriff im afghanischen Kundus hat kein Nachspiel für zwei beschuldigte deutsche Soldaten. Ein Hinterbliebener der Bombardierung ist mit dem Versuch gescheitert, ein Strafverfahren zu erzwingen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies den Antrag des Mannes zurück, der nach eigener Darstellung bei dem Angriff vom 4. September 2009 zwei Söhne verloren hatte. (Az. III-5 StS 6/10)

Wegen des Luftangriffs hatte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen den Bundeswehroberst Georg Klein und einen Hauptfeldwebel ermittelt. Klein hatte den Befehl zum Bombardement von zwei entführten Tanklastern in Nordafghanistan gegeben. Dabei gab es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Soldaten wurde am 16. April 2010 eingestellt. Die Begründung der Bundesstaatsanwaltschaft: Soldaten könnten nicht für die Tötung von Zivilisten belangt werden, solange sie im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe.

(AFP)

Al-Qaida soll Italienerin in Algerien entführt haben

Eine in Algerien verschleppte Italienerin ist einem Bericht des arabischen Nachrichtensenders al-Arabija zufolge in der Gewalt der terroristischen "Organisation al-Qaida im Islamischen Maghreb". Der Sender mit Sitz in Dubai strahlte am Freitag eine Audiobotschaft aus, bei der es sich um eine Mitteilung der 53-jährigen Touristin und ihrer Entführer handeln soll.

"Ich bin Maria Sandra Mariani, Italienerin, verschleppt am 2. Februar bei Djanet in Algerien", erklärt die Frau in der Botschaft. Forderungen wurden nicht gestellt. Mariani war am 20. Januar in Algerien eingetroffen und mit einem Fahrer und einem Reiseleiter zu einer Wüstentour aufgebrochen. Die beiden Männer berichteten nach ihrer Freilassung, mehr als ein Dutzend Männer in zwei Geländewagen hätten die Gruppe überfallen.

(dpa)

Selbstmordanschlag in Afghanistan - Neun Tote

Ein Selbstmordattentäter hat bei einem Anschlag auf einem Marktplatz im Südosten Afghanistans acht Menschen mit in den Tod gerissen. Wie ein Sprecher von Präsident Hamid Karsai mitteilte, wurden mehr als 40 weitere Menschen verletzt, als sich der Täter in seinem Auto in der Stadt Chost in die Luft sprengte. Nach Polizeiangaben sind unter den Opfern auch afghanische Sicherheitskräfte. Die Explosion habe zahlreiche Geschäfte zerstört.

Zunächst bekannte sich niemand zu der Tat. Die Provinz Chost an der Grenze zu Pakistan gilt jedoch als Hochburg radikalislamischer Extremisten. In der weiter nördlich gelegenen Grenzprovinz Kunar wurden unterdessen nach Angaben der Internationalen Schutztruppe Isaf mehr als 30 Aufständische bei einem Luftangriff getötet. Die Soldaten hätten in der Nacht in einem Gebäudekomplex Bewaffnete entdeckt und angriffen. Zivilisten seien nicht zu Schaden gekommen, behauptet die Isaf weiter.

(dpa)

Pflege-Reform: Solms stellt sich gegen Rösler

Bei der geplanten Reform der Pflegeversicherung muss Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit Widerstand aus den eigenen Reihen rechnen. So lehnt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann-Otto Solms, eine mögliche Beitragserhöhung klar ab. "Die FDP will und wird eine Beitragserhöhung in dieser Legislaturperiode verhindern", sagte Solms der Welt.

Im Falle einer Reform geht beispielsweise die AOK Rheinland-Hamburg von einer spürbaren Erhöhung des Pflegebeitrags aus. "Für die Veränderungen, die Rösler angekündigt hat, wird der Beitrag zur Pflegeversicherung zwischen 0,3 und 0,4 Punkte ansteigen müssen", sagte der Chef der Kasse, Wilfried Jacobs, der Zeitung. Derzeit beträgt der Pflegebeitrag 1,95 Prozent vom Bruttolohn. Kinderlose zahlen 0,25 Punkte zusätzlich.

Zu den von Rösler vorgeschlagenen Verbesserungen in der Pflegeversicherung gehören Kuren für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und eventuell mehr Pflegegeld. Auch soll die Pflegezeit besser auf die Rentenansprüche der Angehörigen angerechnet werden.

(dpa)

Angesichts des jüngst bekannt gewordenen internen Mail-Verkehrs aus der Neonazi-Szene fordert Grünen-Chefin Claudia Roth von Innenminister Thomas de Maizière einen neuen Anlauf für ein Parteienverbot am rechten Rand.

"Ich fordere den Bundesinnenminister und die Landesinnenminister auf, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegeben sind", sagte Roth der Leipziger Volkszeitung . "In noch größerer Klarheit liegt jetzt auf dem Tisch, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Organisation sein muss."

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