Pflege:Recht auf Beratung

Pflegende Angehörige sollen kostenlose Beratung erhalten. Das hat Gesundheitsminister Gröhe am Rande des Ärztetags verkündet - zusammen mit weiteren Maßnahmen, die Kommunen besser ins Pflegesystem einbinden sollen.

Von Kim Björn Becker, Frankfurt

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat angekündigt, den Rechtsanspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung auf die Angehörigen von Betroffenen auszuweiten. Bislang können lediglich die Gepflegten selbst eine Beratung in Anspruch nehmen. Zugleich soll die Qualität der bestehenden Beratung bewertet und überprüft werden. Es soll "noch in diesem Jahr" ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, sagte Gröhe am Dienstag in Frankfurt am Rande des Deutschen Ärztetags.

Gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und dem hessischen Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) stellte er die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, in der seit Ende September 2014 beraten worden war, wie insbesondere Städte und Gemeinden besser in das Pflegesystem eingebunden werden können. Im Ergebnis präsentierte die Arbeitsgruppe ein umfassendes Paket, das zunächst in einer fünfjährigen Testphase in 60 ausgewählten Kommunen erprobt werden soll. Ziel der Reform sei es, die Pflegekassen und die Gemeinden stärker zu "verzahnen", sagte Gröhe. Die Kommunen wollen verhindern, dass Menschen das Gefühl bekommen, bei Pflegebedürftigkeit umziehen zu müssen. Den Anspruch auf Pflegeberatung gibt es seit dem Jahr 2009. Allerdings ergab unlängst eine Studie, dass 60 Prozent der Deutschen davon gar nichts wissen.

© SZ vom 13.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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