Parlamentarisches Kontrollgremium:Was darf ein Kontrolleur der Geheimdienste?

In dem neunköpfigen Parlamentarischen Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste kontrolliert, sitzt nun auch ein AfD-Parla­men­tarier. Welche Kom­pe­tenzen hat der Abgeordnete?

Von Tahir Chaudhry

Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Bundestag die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Das neunköpfige Gremium kontrolliert die drei Geheimdienste: Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst. Die Kontrolleure erhalten Zugang zu brisanten Informationen der höchsten Geheimhaltungsstufe. Sie tagen regelmäßig in einem abhörsicheren Raum. Die Mandatsträger haben Mitarbeiter, ein Büro, einen Tresor für ihre Akten und einen eigenen Etat.

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