NSU-Prozess:Klärende Worte

Das Oberlandesgericht München lehnte am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl ab. Es gebe keine Hinweise darauf, dass dieser die Rechte der Verteidigung von Ralf Wohlleben beschneide.

Von Annette Ramelsberger, München

Der NSU-Prozess kann weitergehen. Das Oberlandesgericht München lehnte am Mittwoch einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ab. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Götzl die Rechte der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben beschneide. Die Richter betonten, Götzl habe sich im Gegenteil in einer unübersichtlichen Situation um Klärung bemüht. Die Verteidigung von Wohlleben hatte vergangene Woche den Befangenheitsantrag gegen Götzl gestellt, als der einem der Verteidiger nicht das Wort erteilt hatte. Daraufhin hatte sich die Verteidigung über die "harsche" und "barsche" Verhandlungsführung beschwert. Sehr wahrscheinlich wird auch der zweite Befangenheitsantrag Wohllebens gegen die Richterin Michaela Odersky abgelehnt. Ihr hatte die Verteidigung vorgeworfen, sie habe den "linken Mundwinkel hochgezogen" und dabei "geringschätzig gelächelt". Wegen der Anträge war die Verhandlung unterbrochen worden.

© SZ vom 29.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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