NSU-Prozess:Gericht erlässt Haftbefehl 

Die Bundesanwaltschaft wirft André E. Beihilfe zum versuchten Mord vor - nun muss er auch in Haft.

Der mutmaßliche NSU-Unterstützer André E. muss in Untersuchungshaft. Das Münchner Oberlandesgericht erließ am Mittwoch Haftbefehl gegen den 38-Jährigen, dem die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess Beihilfe zum versuchten Mord vorwirft. Das teilte das Gericht nach mehrstündigen Beratungen mit. Die Richter sahen Fluchtgefahr beim Angeklagten. E. galt bis zuletzt als einer der engsten Vertrauten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. E. soll im Dezember 2000 Beihilfe zum Bombenanschlag des NSU auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter - laut Anklage Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - nach Köln fuhren. Anders als Zschäpe und der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben saß E. nicht in Untersuchungshaft. In ihrem Plädoyer weiteten die Ankläger die Vorwürfe gegen E. aus. Die Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag ihre Strafmaßforderungen für Zschäpe und die vier Mitangeklagten verkündet. Für Zschäpe will sie die Höchststrafe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.

© SZ vom 14.09.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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