NSA-Ausschuss:Die Nummer zum Tod

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Ein Gutachten zu Drohneneinsätzen widerspricht der Regierung. Anders als von den Geheimdiensten behauptet, ist demnach klar: Um eine Person aufzuspüren, reichen wenige Daten.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass Brandon Bryant im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages saß. Ein ehemaliger Drohnen-Pilot der USA. Einer von denen, die den tödlichen Knopf gedrückt haben. Die Drohne feuerte dann zigtausende Kilometer entfernt eine Hellfire-Rakete ab, die metergenau ihr Ziel traf. Auf den Überwachungsmonitoren konnte Bryant live zusehen, wie da gerade noch ein Mensch stand. Und im nächsten Moment nur noch eine Staubwolke zu sehen war. Mehr als eine Handy-Nummer sei nicht nötig, um so eine Zielperson zu orten, sagte Bryant damals. Die Bundesregierung aber hat den US-Nachrichtendiensten solche Handy-Daten übermittelt. Das haben Zeugen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bestätigt. Allerdings haben diese Bryant in einem Punkt stets widersprochen. Nein, mit Handynummern lassen sich keine Personen lokalisieren. Das war und ist die Position der Bundesregierung.

Ein vom NSA-Ausschuss des Bundestages in Auftrag gegebenes Gutachten macht jetzt allerdings eines sehr deutlich: Selbstverständlich reicht eine Handynummer. Hannes Federrath, Informatik-Professor an der Universität Hamburg, stellt in dem Gutachten auf 20 Seiten die technischen Möglichkeiten der exakten Lokalisierung von Mobilfunkgeräten vor. Eine der einfachsten Möglichkeiten ist, die Drohne mit einem Gerät auszustatten, dass eine falsche Funkzelle aufbaut, in die sich das Handy einloggt. Weil sich die Drohne bewegt, kann sie aus den stärker oder schwächer werdenden Signalen des Handys dessen Koordinaten ermitteln, schreibt Federrath in dem Gutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Eine Telefonnummer oder die als IMEI-Nummer bekannte Gerätekennung sind "unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können." Je näher die Drohne dem Handy kommt, desto genauer wird die Ortung. Mehr Informationen etwa von Agenten vor Ort oder aus den weltweiten Datenströmen seien womöglich hilfreich. "Aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig."

Die Bundesregierung will von alledem nicht gewusst haben. Ihre Zeugen im NSA-Ausschuss erklären immer wieder, sie hätten bis 2013 - dem Ende vom Ausschuss auszuleuchtenden Untersuchungszeitraums - keine Kenntnisse gehabt, dass so etwas möglich gewesen sei. Ein leitender Beamter im BfV hatte etwa vor dem Ausschuss eingeräumt: "Es kommt vor, dass Handynummern weitergegeben werden." Dass diese Daten im Drohnenkrieg der USA zur Ortung von Zielpersonen eingesetzt werden können, sei ihm jedoch "zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt" gewesen. Das BfV habe gar keine "geolokalisierbaren Daten" besessen. Außerdem würde alle weitergebenen Informationen mit einem "sogenannten Disclaimer" versehen, wonach diese "nur für nachrichtendienstliche Zwecke" genutzt werden dürften. Also nicht zur Tötung von Zielpersonen. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte vor dem Ausschuss noch im Juni erklärt, seine Mitarbeiter seien "guten Gewissens" davon ausgegangen, dass die übermittelten Telefonnummern "weder geeignet sind noch genutzt werden können zur Lokalisierung für Drohneneinsätze".

Dass die Bundesregierung sich möglicherweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium einen Erlass in Kraft gesetzt. Dort heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind. Zeitlich in direktem Zusammenhang damit steht der Fall von Bünyamin Erdogan, einem deutscher Staatsbürger. Er kam - keine zwei Monate vor dem Erlass - am 4. Oktober 2010 in einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weiterreicht worden.

© SZ vom 22.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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