Mietmarkt:Der Gesetzgeber muss ran

Mieter brauchen mehr Schutz vor Eigenbedarfskündigungen.

Von Wolfgang Janisch

Wie alt, wie krank, wie verwurzelt in seinem Viertel muss jemand sein, damit er in seiner angestammten Wohnung bleiben darf? In dieser Frage steckt, wenn man so will, im überhitzten Mietmarkt der menschliche Faktor. Kündigungen können wegen sozialer Härte unzulässig sein. Zumindest über Extremfälle herrscht bei den Gerichten hier Einigkeit: Wenn bei einer Kündigung die Gesundheit auf dem Spiel steht, dann muss der Vermieter nachgeben.

Wo genau allerdings die Grenzen verlaufen, das hat der Bundesgerichtshof vorerst offengelassen, weil der konkrete Fall, der ihm vorlag, erst noch aufgeklärt werden muss. Klar ist aber: In wichtigen Feld der Eigenbedarfskündigungen, in denen der Vermieter die eigene Nutzung seiner Immobilie reklamiert, verschiebt der BGH die Gewichte immer stärker auf die Seite der Eigentümer. Der Kreis derer, für die Eigenbedarf angemeldet werden darf, ist fast unübersehbar geworden, die Nutzungszwecke, die eine Kündigung rechtfertigen, sind vielfältig. Das wird zunehmend zum Problem, weil die Zahl der Kündigungen in den Ballungsräumen steigt.

Es ist Sache des Gesetzgebers, dieser Rechtsprechung ein Kündigungsschutzrecht entgegenzusetzen, das auch den Mietern eine Chance gibt. Absichtsbekundungen aus der SPD gehen in die richtige Richtung. Denn der Schutz für soziale Härtefälle allein genügt nicht. Er kann nur die schlimmsten Fälle abwenden.

© SZ vom 16.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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