Menschenrechte in Iran:Vergewaltigungsopfer soll hingerichtet werden

Ein Mann vergewaltigt eine junge Frau in Teheran. Sie wehrt sich mit einem Messer, der Vergewaltiger stirbt unter mysteriösen Umständen. Nun soll die Frau hingerichtet werden - trotz internationaler Proteste und vieler offener Fragen.

Von Michael König

Reyhaneh Jabbari studiert in Teheran, ihren Lebensunterhalt verdient sie als Raumausstatterin. Im Sommer 2007 lernt die 19-Jährige einen Mann namens Morteza Abdolali Sarbandi kennen, der eine Wohnung in eine Arztpraxis umwandeln will. Die beiden telefonieren, der Mann holt sie ab. Auf dem Weg zu seiner Wohnung hält er an einer Apotheke. Was er kauft, weiß die junge Frau nicht. Vor Gericht wird sich später herausstellen, dass es sich um ein Schlafmittel und Kondome handelt.

Kaum in der Wohnung, bittet sie der Mann, sie solle ihr Kopftuch ablegen. Das ist im Iran ein Tabubruch, "etwa so, als würden sie zu einer deutschen Frau sagen, sie solle ihre Hose ausziehen", sagt ein enger Freund der Familie Jabbari, der seit einigen Jahren in Deutschland lebt und für die Rechte der jungen Frau kämpft. Er erzählt ihre Geschichte, die sich weitgehend mit Berichten der Vereinten Nationen und von Menschenrechtsorganisationen deckt. Seinen Namen will er nicht nennen. Er fürchtet Repressalien durch die iranische Justiz.

In der Teheraner Wohnung versucht Sarbandi, Jabbari zu vergewaltigen. Sie wehrt sich mit einem Messer, sticht dem Mann in die Schulter. Er sei deswegen verblutet, wird es später heißen. Dann öffnet ein anderer Mann die Wohnungstür, tritt ein. Jabbari flieht. Sie wird aufgegriffen und für 56 Tage im berüchtigten Evin-Gefängnis in Einzelhaft gesteckt, wo sie angeblich den Mord an dem Mann gesteht. 2009 verurteilt sie ein Gericht zum Tode. Im März 2014 wird das Urteil an die Vollstreckungsbehörde übergeben. Jabbari kann nun jeden Moment hingerichtet werden.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International protestieren, auch die Vereinten Nationen haben sich eingeschaltet. Sie fordern die iranischen Behörden auf, den Fall neu zu prüfen und "sicherzustellen, dass die Rechte der Angeklagten im Einklang mit iranischem und internationalem Recht stehen", sagt Ahmed Shaheed, UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation in Iran. Es gebe "ernste Bedenken", besonders im Hinblick auf die Vernehmung der Angeklagten und den "Widerwillen des Gerichts, relevante Beweise in seinem Urteil zu berücksichtigen."

Der genannte Freund der Familie geht noch weiter: "Sie ist definitiv gefoltert worden", erzählt er am Telefon. Man habe versucht, ihr einen politischen Mord anzuhängen, weil der Vergewaltiger Verbindungen zum Geheimdienst gehabt habe. "Ihr erster Verteidiger, der bekannte Anwalt Mohammad Mostafaei, musste das Land verlassen, weil der Druck zu groß wurde." Der zweite Verteidiger habe mit ansehen müssen, wie kurz nach Beginn des Prozesses der Richter ausgetauscht wurde - er sei der Angeklagten gegenüber zu wohlwollend gewesen.

Schlafmittel und Kondome seien zwar in den Gerichtsakten vorgekommen, jedoch außer Acht gelassen worden. Auch habe es die Staatsanwaltschaft nicht für nötig gehalten, den Mann zu vernehmen, der die Wohnung betrat, als Jabbari flüchtete. Seine Rolle ist unklar. Ihn hält der Freund der Familie für den wahren Mörder, weil der Messerstich Jabbaris ihrer Ansicht nach kaum zum Tode geführt haben könne.

Der UN-Sonderberichterstatter klagt, Jabbari sei zweimal zum Opfer gemacht worden: "Einmal von ihrem Angreifer, dann von der Justiz." Menschenrechtler rufen zur Unterzeichnung einer Online-Petition auf, die bislang 130.000 Zeichner hat. Die Facebook-Gruppe "Save Reyhaneh" hat bereits 8500 Unterstützer.

Jabbaris Familie hofft nun darauf, dass die Familie des getöteten Vergewaltigers Gnade walten lässt. Ihr Einspruch gegen die Vollstreckung des Urteils wäre nach iranischem Recht die einzige Möglichkeit, die Hinrichtung noch zu vermeiden, sagt der Freund der Familie: "Sie werden sicher nicht glauben, dass ihr Angehöriger ein Vergewaltiger war. Aber vielleicht sehen sie ein, dass der Tod einer jungen Frau ihn nicht wieder lebendig macht."

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