Medienaffäre des Bundespräsidenten:Hinweise der Anwälte

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Christian Wulffs Anwälte haben bekanntgegeben, dass sie die Journalistenanfragen zu der Kredit- und Medienaffäre nun doch veröffentlichen. Hier bekommen Sie die Erläuterungen der Anwälte zu diesem Vorgang.

Christian Wulff hat uns am 05.01.2012 beauftragt, eine Zusammenfassung der bis dahin erteilten Auskünfte zu veröffentlichen. In Ergänzung dieses Auftrages hat er uns am 13.01.2012 gebeten, die Fragen der Journalistinnen und Journalisten, die diese zur Veröffentlichung freigegeben haben, sowie unsere Antworten hierauf zu veröffentlichen, soweit diese Veröffentlichung zu keinen Rechtsverletzungen führt. Diesem Auftrag kommen wir gern nach und verbinden dies mit folgenden erläuternden Hinweisen:

1. Seit unserer Mandatierung am 16.12.2011 haben wir mehr als 500 Einzelfragen beantwortet, die von Medienvertretern an uns herangetragen worden sind. Die Beantwortung erfolgte durch uns, wenn die Fragen nicht ausschließlich die Amtszeit oder Tätigkeit des Bundespräsidenten betrafen.

Soweit uns Anfragen erreicht haben, die sich ausschließlich auf die Amtstätigkeit unseres Mandanten als Bundespräsident bezogen und/oder die Tätigkeit des Bundespräsidialamts sowie dortige Entscheidungen betrafen, haben wir auf das Bundespräsidialamt verwiesen.

Einige Anfragen betrafen die Tätigkeit der niedersächsischen Landesregierung während der Amtszeit von Christian Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident. Soweit dies aufgrund der unserem Mandanten vorliegenden Informationen möglich war, haben wir uns bemüht, diese Fragen unmittelbar zu beantworten. In einigen Fällen war es indes erforderlich, die Anfragenden zu bitten, sich an die jeweils zuständigen niedersächsischen Stellen zu wenden.

2. Wir haben die Medienvertreter gebeten, ihre Fragen schriftlich (per E-Mail) zu stellen. Es handelt sich hierbei um eine übliche Vorgehensweise, die in diesem Fall in besonderem Maße geboten war. Dies ergab sich unter anderem aus dem zum Teil erheblichem Umfang der uns übermittelten Fragenkataloge sowie der großen Zahl der bei uns eingegangenen Anfragen. Die Schriftform ermöglichte es uns darüber hinaus, die Fragen zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung weiterzuleiten und die Antworten leichter mit unserem Mandanten abzustimmen.

In einigen wenigen Fällen haben wir, soweit dies unmittelbar möglich war, einzelne Rückfragen telefonisch beantwortet.

3. Alle Fragen wurden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Bei einigen Fragen haben wir die Beantwortung abgelehnt, weil sie Sachverhalte zum Gegenstand hatten, die den Kernbereich des Privat- und Familienlebens von Christian Wulff und seiner Familie betrafen und außer Zusammenhang zu seiner Amtstätigkeit standen.

In einigen Fällen haben wir unsere Antworten nach dem Eingang ergänzender Informationen erweitert oder präzisiert. Dies war notwendig, weil wir bemüht waren, dem Wunsch der Medien nach zeitnaher Information gerecht zu werden. Wir haben daher in Abstimmung mit unserem Mandanten unter Berücksichtigung des von den Medien geltend gemachten Aktualitätsinteresses entschieden, nicht in jedem Fall abzuwarten, bis alle zugänglichen Detailinformationen zu dem angefragten - tatsächlichen oder vermeintlichen - Sachverhalt vorlagen. Dies betraf insbesondere (angebliche) Vorgänge, die mehrere Jahre zurücklagen. Eine Korrektur von entscheidenden Kernaussagen war aber auch in diesen Ausnahmefällen nicht erforderlich; es erfolgten vorrangig Präzisierungen von Details.

In anderen Fällen haben die Medien ihre Fragen durch Nach- und Ergänzungsfragen erweitert, so dass wir im Rahmen der Beantwortung dieser ergänzenden Fragen ergänzend Auskunft erteilt haben.

4. Sämtliche Antworten wurden im Auftrag von Christian Wulff erteilt. In allen Mandatsverhältnissen gilt, dass Auskünfte für den Mandanten nur in Abstimmung mit dem Mandanten erteilt werden können. Sofern die Anfragen tatsächliche oder angebliche Sachverhalte betrafen, zu denen uns als Anwälte zunächst keine Informationen vorlagen, konnten wir die entsprechenden Fragen erst beantworten, nachdem uns die erforderlichen Informationen übermittelt worden waren. Dieser - in solchen Fällen übliche und gebotene - Abstimmungsprozess nahm gelegentlich einen gewissen Zeitraum in Anspruch.

5. Gemeinsam mit unserem Mandanten war unser Bemühen darauf gerichtet, die Fragen innerhalb der in den Anfragen gesetzten kurzen Fristen und jedenfalls möglichst zeitnah zu beantworten. Gleichwohl war dies nicht in allen Fällen möglich. Hierfür gab es verschiedene Gründe, wie etwa Anzahl und Umfang parallel eingehender Fragenkataloge sowie die eingeschränkte Zugänglichkeit von Informationen Dritter. Gelegentlich waren die Antwortfristen unangemessen kurz bemessen.

Sofern absehbar war, dass eine Antwortfrist nicht eingehalten werden konnte, haben wir uns bemüht, den entsprechenden Medienvertreter darauf hinzuweisen und hierfür um Verständnis gebeten.

6. Wie in unserer Pressemitteilung vom 13.01.2012 angekündigt, veröffentlichen wir die von uns beantworteten Medienanfragen, sofern die jeweils Anfragenden ihre Zustimmung erklärt haben und der Inhalt der Fragen keine Rechte verletzt.

Uneingeschränkte Zustimmungserklärungen liegen uns von den Redaktionen der Bild, der Stuttgarter Zeitung, der Süddeutschen Zeitung, der Rheinischen Post, der Financial Times Deutschland, der Wochenzeitung Die Zeit und des Norddeutschen Rundfunks vor. Die DuMont-Redaktionsgemeinschaft (Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, Mitteldeutsche Zeitung) hat eine weitreichende, aber thematisch eingeschränkte Zustimmungserklärung abgegeben. Ein Redakteur einer Tageszeitung hat seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass seine Fragen nur anonymisiert und ohne Nennung der Zeitung veröffentlicht werden. Eine an bestimmte Beschränkungen geknüpfte Zustimmungserklärung liegt uns von einem Redakteur des Stern vor. Die Welt hat uns bestimmte Fragen ausdrücklich unter dem Vermerk "vertraulich" gestellt. Wir haben deshalb bei der Veröffentlichung die Passagen geschwärzt und kenntlich gemacht, für die uns nur eingeschränkte Zustimmungen vorliegen.

Die Notwendigkeit dieser Zustimmungserklärungen haben wir in unserer Presseerklärung vom 11.01.2012 erläutert. Zum damaligen Zeitpunkt lagen uns keine entsprechenden Zustimmungserklärungen vor. Die Tatsache, dass uns bislang von mehreren Redaktionen keine oder nur eingeschränkte Zustimmungen vorliegen, verdeutlicht die sachliche Notwendigkeit und Richtigkeit der von unserem Mandanten getroffenen Entscheidung, die Veröffentlichung der Fragen und Antworten unter die Voraussetzung einer Zustimmung zu stellen.

7. Soweit weitere Medien der Veröffentlichung ihrer Fragen und unserer diesbezüglicher Antworten zustimmen oder die bisher gemachten Einschränkungen aufheben, werden wir die entsprechenden Dokumente unter Beibehaltung der chronologischen Reihenfolge in regelmäßigen Abständen erweitern. Aus diesem Grund sind die jeweiligen PDFDokumente mit einem Datum versehen, aus dem sich der Veröffentlichungsstand ergibt.

Anfragen, die bei dem Bundespräsidialamt eingingen und von dort beantworten wurden, sind nicht erfasst.

Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Antwort. Den Antworten ist der diesbezügliche Fragenkatalog beigefügt, so dass unmittelbar nachvollzogen werden kann, wann uns die Anfrage erreicht hat, wann und wie sie beantwortet wurde. Häufig wurden die Antworten im Text der Anfrage beantwortet. In der Regel wurde den Antworten in diesen Fall ein "A.:" vorangestellt.

Angesichts des Umfangs des zu berücksichtigenden Datenmaterials ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass versehentlich einzelne Anfragen und Antworten trotz einer entsprechenden Freigabe nicht veröffentlicht wurden. In diesem Fall bitten wir um Verständnis sowie einen kurzen Hinweis, damit wir die entsprechende Veröffentlichung vornehmen können.

8. In den veröffentlichten Dokumenten sind einige personenbezogene Angaben - etwa die Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer) der anfragenden Journalisten, aber auch die Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Antworten in unserem Auftrag über ihre E-Mail-Konten übermittelt haben - geschwärzt. Wo erforderlich, wurden auch die Namen und andere personenbezogene Angaben Dritter geschwärzt. Gleiches gilt für diejenigen Fragenkomplexe, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Sofern eine Anfrage ausschließlich einen solchen Inhalt betraf, haben wir von der Veröffentlichung der entsprechenden Anfrage vollständig abgesehen.

9. Möglicherweise ist nicht jede Antwort aus sich heraus verständlich. Dies mag seinen Grund darin finden, dass wir bei dem jeweiligen Redakteur Vorwissen voraussetzen konnten und daher auf erläuternde Zusätze verzichtet haben. Unsere zusammenfassende Stellungnahme vom 05.01.2012 dient dazu, eine allgemein verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Fragen und Antworten zu veröffentlichen.

Einige Anfragen haben wir durch die Übersendung von Pressemitteilungen, die unmittelbar den Anfragegegenstand betrafen, beantwortet. In diesem Fall findet sich im Zusammenhang mit der entsprechenden Anfrage eine entsprechende Anmerkung. Von der erneuten Veröffentlichung der Pressemitteilungen haben wir abgesehen. Die für Christian Wulff veröffentlichen Pressemitteilungen sind - wie auch die zusammenfassende Stellungnahme vom 05.01.2012 - unter www.redeker.de abrufbar.

Bonn, den 18.01.2012, Rechtsanwalt Gernot Lehr

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