Der stellvertretende Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD, Frank Schwerdt, muss wegen eines illegalen Wahlkampfvideos etwa 12.000 Euro Entschädigung an mehrere Schüler zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Schwerin vom Herbst 2012 ist nach Ablauf der Berufungsfristen nun rechtskräftig, wie Direktor Christian Frenzel der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Keine der beiden Seiten habe Berufung eingelegt. Schwerdt muss außerdem die Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe tragen. Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September 2011 hatte die NPD zwölf Schüler aus Ferdinandshof ungefragt gefilmt und die Aufnahmen für ein Wahlkampfvideo verwendet.