Kriminalität:Bundesgerichtshof will Raser härter bestrafen

Lesezeit: 2 min

Richter heben die Bewährung für zwei junge Männer auf, die bei einem illegalen Rennen in Köln eine Studentin töteten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein vorsichtiges Signal für härtere Strafen gegen Raser gesetzt, die bei illegalen Autorennen tödliche Unfälle verursachen. Das Karlsruher Gericht hat die Bewährungsstrafen gegen zwei junge Männer aufgehoben, die sich im April 2015 in der Kölner Innenstadt ein spontanes Rennen geliefert und dabei eine Studentin zu Tode gefahren haben. Aus Sicht des BGH ist es nicht richtig, dass das Landgericht Köln lediglich auf Bewährung erkannt hat und nicht auf eine Strafe, welche die Angeklagten wirklich im Gefängnis absitzen müssen. Der BGH ordnete in diesem Punkt eine neue Verhandlung an. Damit kommen die Angeklagten voraussichtlich ins Gefängnis. Die relativ geringe Höhe der Strafen von zwei Jahren gegen den Fahrer des Unfallwagens sowie von eindreiviertel Jahren gegen den zweiten Raser ließ der vierte BGH-Strafsenat dagegen unbeanstandet; möglich wären bei fahrlässiger Tötung fünf Jahre. Der BGH dürfe Urteile nur auf Rechtsfehler überprüfen, sagte die Senatsvorsitzende Beate Sost-Scheible. Bei der Strafzumessung sei der BGH weitgehend an die Wertung des Landgerichts gebunden, "bis an die Grenze des Vertretbaren".

Die beiden Männer, damals 21 und 22 Jahre alt, hatten sich mit ihren stark motorisierten Autos an einer Ampel per Blickkontakt spontan auf den Start eines Rennens verständigt. Von dort rasten sie Stoßstange an Stoßstange in Richtung Rheinterrassen. In einer langgezogenen Kurve verlor der Vorausfahrende bei 95 Kilometern in der Stunde - 50 waren erlaubt - die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste eine 19-jährige Studentin auf dem Radweg. Die junge Frau starb wenig später.

Im Revisionsverfahren hatte der BGH ausschließlich über die Höhe der Strafe sowie über deren Aussetzung zur Bewährung zu entscheiden. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung stand dagegen nicht zur Überprüfung, sodass der BGH sich nicht zu der heftig diskutierten Frage geäußert hat, ob solche Rennen mit tödlichem Ausgang als Mord geahndet werden können. Dies wird der BGH als höchstes deutsche Strafgericht erst in einiger Zeit beantworten müssen: Das Berliner Landgericht hatte im Frühjahr zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Trotzdem ist das BGH-Urteil über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Denn die Richter beanstandeten die Bewährungsentscheidung, weil sich das Landgericht nicht ausreichend mit der Zunahme solcher tödlichen Unfälle infolge illegaler Rennen und den Auswirkungen dieses Phänomens auf die Bevölkerung auseinandergesetzt habe. "Das Landgericht hätte berücksichtigen müssen, wie sich die Aussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden auswirkt", sagte Sost-Scheible.

Vergangene Woche hat der Bundestag härtere Strafen gegen die Teilnehmer illegaler Autorennen beschlossen. Wer dabei den Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen verschuldet, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Bewährung dürfte damit zur Ausnahme werden, weil sie bei maximal zwei Jahren Haft möglich ist.

© SZ vom 07.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: