Der rheinland-pfälzische Justizminister hat sich für islamische Schiedsgerichte in Deutschland ausgesprochen. Muslimische Mediatoren könnten bei zivilrechtlichen Fragen befriedende Wirkung haben, sagt er. Das System birgt aber auch die Gefahr einer "Paralleljustiz".
Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff hat sich dafür ausgesprochen, unter bestimmten Bedingungen islamische Schiedsgerichte in Deutschland wirken zu lassen. "Bei zivilrechtlichen Fragen ist dies durchaus vorstellbar", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag der Süddeutschen Zeitung. Als Beispiele nannte Hartloff familienrechtliche Fragen wie etwa Unterhalt, Scheidungen oder auch Geschäftsverträge, in denen gläubige Muslime Zinszahlungen vermeiden wollen. "Dies kann eine befriedende Wirkung haben", sagte Hartloff.
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Als mögliche Anwendungsgebiete nannte Hartloff die Streitschlichtung und den Täter-Opfer-Ausgleich. Dabei wird versucht, durch eine Art Wiedergutmachung den Schaden für das Opfer zu lindern, was vom Gericht durch eine mildere Strafe belohnt werden kann. Auch der Sport oder die Kirchen hätten ihre eigene Rechtsprechung, sagte Hartloff. Entscheidungen sogenannter islamischer Friedensrichter könnten jedoch nicht über Straftaten oder andere Rechtsfragen urteilen, es dürfe keine parallele Rechtswelt entstehen, die den Staat ausschließe, sagte Hartloff weiter. "Jeder muss die Möglichkeit haben, sich an deutsche Gerichte zu wenden."
Berichte über muslimische Friedensrichter hatten in den vergangenen Monaten vor einer islamischen "Paralleljustiz" gewarnt. Demnach sind inzwischen mehrere Fälle dokumentiert, in denen Friedensrichter vor einer Gerichtsverhandlung offenbar eine Einigung unter den Streitparteien herbeigeführt haben. Die Opfer konnten sich dann im Prozess an nichts mehr erinnern oder nahmen ihre ursprüngliche Aussage zurück. Die Rechtsfindung der Friedensrichter orientiert sich dabei an Traditionen des Herkunftslandes und der Scharia, die alle religiösen und rechtlichen Vorschriften im Islam umfasst, darunter Familienrecht, aber auch drakonische Körperstrafen.
Der Integrationsbeauftragte der Unionsfraktion, Michael Frieser, sagte, muslimische Friedensrichter könnten durchaus zivilrechtliche Entscheidungen wie etwa eine Scheidung vorbereiten. "Wenn es zu einer Vereinbarung kommt, sollte die aber von einem Familienrichter zumindest geprüft werden", sagte Frieser. Bisher passiere dies zu oft fernab der Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich spreche nichts dagegen, dass Zuwanderer eine Entscheidung nach der ihnen vertrauten Rechtsprechung suchten. "Das kann auch eine integrierende Wirkung haben." Bereits heute wenden Gerichte bei Ausländern im Privat- und Sozialrecht fremde Normen an.
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(SZ vom 03.02.2012/tina)
Bundespräsident Gauck in Israel
na, das ist ja eines unserer Probleme.
Bei der Regelung von Zivilsachen fragen wir nicht den Pfarrer zur Bibel, sondern den Anwalt zum BGB. Warum das so ist, müßte dem Justizminister klar sein, einem von der SPD übrigens ganz besonders.
Aber man biedert sich gerne an und sammelt billig Stimmen. Das machen Generalsekretäre, aber nicht Justizminister.
Deutschland ist auf dem guten Wege zu einem künftigen islamischen Gottesstaat. D. braucht dann auch keine rot-grünen Minister mehr!
Die Frage aller Fragen hier, warum dieser Herr Ahnungslos so einen Vorschlag macht!?
1.) Jeder Schiedsspruch muß den Gesetzen des jeweiligen Landes entsprechen. Hier in dem Falle muß ein Schiedspruch ggf. sich der BGB, StGB, SzGB etc. pp. unterwerfen bzw. u.u. sich dabei zur rechtlichen Prüfung stellen.
2.) alle seine Beispiele -... wie etwa Unterhalt, Scheidungen,...Geschäftsverträge, ... Zinszahlungen...- sind durch keinen Siedsspruch zu regeln. Denn in allen Fällen dort oben sind die ordentlichen Deutschen Gerichte zu rufen.
Nur eine mögliche Sznario:
Angenommen sei ein ehepaar; welches Kredite bei einer Bank-X aufgenommen hat. Eine seriöse Bank wird die Kreditte im üblichen Geschäftsrahmen gewähren, der Gegensatand des BGB hier in diesem Zusammenhang sein dürfte. Denn trennt sich dieses Ehepaar, müssen sie natürlich die laufenden Verträge einhalten. Dann kommt es darauf an, wer wem (Bank Ehepaar) was versprochen hat, und zwar mit Brief und Siegel. Ich glaube nicht, daß eine Bank sich durch das Privatunglück beinflussen lassen wird, auf Forderungen zu verzichten.
3.) OK. Deutschland ist kein laizistischer Staat, aber es ist ein Gentlamentagreement, daß das kanonische Recht in den Kirschen zu bleiben hat und nicht wie im Mittelalter alle Bereiche der Geselschaft beeinflußt und umfasst.
4.) Etc. pp.
-In anbetracht dieser dieser oder ähnliche Sznarien ist der Herr Wichtigtuer - denn Ahnung scheint er nicht besonders zu haben, selbst wenn er Rechtsgelehrter ist- zu fragen, wie er dazu kommt, sowas zu thematisieren und zwar in Deutschland.
Denn seine Beispiele sind keine Streitfälle über den Gartenzaun, wo die Nachbarn sich durch einen Schiedspruch einigen könnten, bevor sie Haus und Hof durch Anwaltshonorare verleieren. Denn Manchmal können sich die Nachbarstreitigkeiten wirklich sinnlos verhärten.
- Tatsächlich, was hat diesen Herrn Wichtiugtuer geritten gehabt oder hat man ihm verdorbenen Appel-Woi eingetütet!? Denn er hätte wirklich eine Baustelle zu bearbeiten und zwar sein Nürburg-Ring, wo es wohl sehr zu stinken angefangen hat. Nicht nur wegen Projectschwierigkeiten, sondern auch wegen Missachtung R-Pfl.-Gesetze bei der Projecktvergabe etc.
5.) Er sollte wissen, daß Islam nicht den Zins (Al Faisa), sondern den Wucher (Al-Riba) zurecht verbitet. Das tun z. Z. alle laizistischen und antilaizistischen Bürgerlichen Gesetze der Welt.
Daher, wovon möchte dieser eigentlich Wichtigtuer ablenken.
Ahoi!
Das kann doch wohl nicht wahr sein. In welchem Land leben wir denn ??
Das ist nichts anderes als ein Kniefall vorm Islam. Unmöglich sowas !!! Ich erwarte von einem Landesjustizminister, daß er unser bestehendes Rechtssystem mit allen Mitteln verteidigt !!!
Wer hier zu uns hinkommt, soll sich an unsere Sitten und (Rechts-) Gebräuche anpassen, sonst kann er oder sie wieder gehen.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung sieht keine religösen Gerichte vor.
Was mich sehr erstaunt, daß der MP Beck den Mann nicht rauswirft. War das am Ende mit ihm abgestimmt ?
Die SPD macht sich mit solchen Äußerungen unwählbar, wenn sie die Äußerungen nicht korrigiert.
Ich fass es nicht !!!
Möchte der J U S T I Zminister damit ausdrücken, daß sich in diesem Land die muslimische Bevölkerung nur dann friedfertig verhält, wenn sie nach ihren eigenen Regeln leben darf?
Worin besteht der integrierende Effekt, den Herr Frieser sieht, wenn Zuwanderer sich nicht an deutsche Regeln halten müssen?
Ist es nicht gerade umgekehrt so, daß jemand, der sich sein privates Umfeld so erhält, daß er sich wie in der alten Heimat benehmen kann, sich hier erst recht nicht integriert?!
Oder was ist positiv an der Anwendung von internationalem Familienrecht in Deutschland, bei der z.B. für den Zuwanderer 4 Frauen erlaubt sind und die auch noch solidarisch von der Allgemeinheit krankenversichert werden?
Paging