Dass der Luftangriff ohne strafrechtliche Folgen bleibt, war erwartbar. Das Völkerstrafgesetzbuch bestraft nur das Böseste des Bösen.
Den Mühlen der Justiz wird nachgesagt, dass sie zwar sehr langsam mahlen, dafür aber gründlich. Die deutsche Politik macht diese Erfahrung regelmäßig, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zerschrotet.
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Afghanische Sicherheitskräfte am 4. September 2009 neben dem ausgebrannten Tanklastzug in Kundus, der durch Oberst Kleins Befehl eines Bombenangriffs zerstört wurde. (© Foto: AP)
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Wer nun erwartet hatte, dass die Bundesanwaltschaft mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan so ähnlich verfährt und den tödlichen Befehl des Obersts Klein in Kundus nach allen Regeln der juristischen Kunst zerlegt, verdammt und anklagt, der ist maßlos enttäuscht: Die Ermittlungen gegen den Oberst wurden eingestellt, die Mühlen der Justiz also schon nach kurzem Leerlauf wieder abgeschaltet. Das war aber nicht anders zu erwarten.
Das Völkerstrafgesetzbuch ist kein sehr subtiles, kein sehr differenzierendes Strafgesetzbuch. Es bestraft nur das Böseste des Bösen; das zeigt sich an den Überschriften der einschlägigen Paragraphen. Ermittelt wurde wegen "Kriegsverbrechen". Fahrlässige Tötung wird dort nicht erfasst; bedingter Vorsatz auch nicht; bestraft wird nur das mit direktem Vorsatz begangene Verbrechen; dieser ist schwer nachzuweisen.
Das Völkerstrafrecht behandelt die Täter also großzügiger als das akribische nationale Strafrecht. Dessen Anwendung neben dem Völkerstrafgesetzbuch ist zwar nicht ausgeschlossen, weil Totschläger, die im völkerrechtlichen Gesamtzusammenhang gehandelt haben, nicht straffrei ausgehen sollen. Das nationale Recht ist aber sehr tatfern und greift deshalb schwer.
Kurz gesagt: Der Befehl des Oberst Klein war mörderisch, aber nicht im Rechtssinn. Der Oberst hat furchtbare Fehler gemacht, aber kein Kriegsverbrechen begangen. Die Lehren daraus haben die militärische Führung und die Politik zu ziehen.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 20.04.2010/ehr)
Bundespräsident Gauck in Israel
Es wäre vielleicht auch erwähnenswert gewesen, dass es bei den Terroristen üblich ist, Zivilisten als menschliche Schutzschilder zu missbrauchen. Dem Autor schien es entgangen zu sein.
Das ist unter anderem der Grund, warum vier deutsche Soldaten am Karfreitag gestorben sind. Nur nebenbei. Es ist Krieg in Afganistan. Die Entscheidungen müssen schnell gefällt werden, denn es geht um das Leben der Soldaten. Nachhinein darüber zu diskutieren und ein Urteil über den Obersten zu fällen finde ich armselig.
weshalb erwähnen Sie eigentlich mit keinem Wort, geschweige dass Sie es veröffentlichten, die Feststellungen des Generalbundesanwaltes zu Oberst Klein? Was ist das hier für ein Ansatz, dem Sie folgen?
Nochmal ganz deutlich: Platz hats genug auf Ihrem OnlineBlatt - weshalb fehlt der allgemein zugängliche Schriftsatz der Generalbundesanwaltschaft?
zitat SZ: "Justiz entlastet Oberst Klein"
Ein wenig präziser sollten sie schon formulieren können, speziell als jurist dürften sie wissen dass eine einstellung des verfahrens nach § 170 StPO mitnichten ein urteil der justiz ist. staatsanwaltschaften sind bekanntlich teil der exekutive.
Ein bischen qualität bei der berichterstattung darf, besser sollte schon sein.
Ansonsten der politik herzlichen glückwunsch für die offensichtliche einflussnahme auf die bundesstaatsanwaltschaft, frau harms war da ja schon immer sehr leicht beeinflussbar. Wer glaubt, das alles hätte mit rechtsstaatlichkeit zu tun ist bestenfalls äußerst naiv.
Zu erwarten war der verfahrensverlauf natürlich, so wie nun nach dem persilschein für den verantwortlichen kommandeur ganz zufällig teile des untersuchungsausschusses flugs im nachgang die einstellung des untersuchungsausschusses verlangen.
Ekelerregend!
Nochmal, speziell für Sie. Ihr Satz:
"Jetzt hat (siehe erstens) ein deutsches Gericht gesagt dass er nicht angeklagt wird"
stimmt nicht. Die Staatsanwaltschaft ist, wie der name so sagt, eine behörde der regierung, NICHT ein Gericht. Vor gericht hat sich der 150fache Mörder nicht verantworten müssen.
2. "Er trifft eine Entscheidung nachdem er die ihm zur Verfügung stehenden Aufklärungsmittel eingesetzt hat. " Eben das ist nicht geklärt, der Ort liegt praktisch vor der Haustür des PRT. In den sechs Stunden hätte bei 5 Stundenkilometern Marschgeschwindigkeit ein Trupp drei Mal hin und herlaufen können (und vielleicht ist es ja auch geschehenm, uns aber nicht bekannt). Diese Entscheidung ist so verbrecherisch wie die eines Terroristen, eine Bombe zu zünden. Entscheidungen an sich sind nicht Tolles, zu respektierendes.
Und damit Sendeschluss Ihnen gegenüber.
"
Die Entscheidung, die man fieserweise einer Frau Generalstaatsanwältin überlassen hat, damit der Verdacht des männlichen agressiven Militarismus nicht aufkommen kann, ist falsch: Deutschland befindet sich nicht im Krieg mit Afghanistan. Die Anwendung eines plötzlich aus dem Hut gezauberten sog. Völkerstrafrechts für den nichtmilitärischen bewaffneten Konflikt ist ein unzulässiger Trick. Herr Klein hat in während einer Aktion, welche bis dahin nur den zivilen Aufbau des Landes sichern sollte, bewußt und gewollt Menschen umbringen lassen, die er an seinem Bildschirm im sicheren Bunker sehen konnte. Dass es ca. 140 Menschen waren, darunter viele Kinder konnte er wahrscheinlich nicht sehen. Für diese Tat findet man beim besten willen keine Rechtfertigung, also war es Mord. Es war heimtückisch, denn die Opfer konnten die Gefahr nicht vorhersehen. Es war aus niederen Beweggründen, denn er hat den von den amerikanischen Bomberpiloten vorgeschlagen Überflug in niederer Höhe, der die Zahl der Opfer drastisch gesenkt hätte, angeblich ausdrücklich verboten. Er hat außerdem klare militärische Vorgaben, dass niemand aus der Zivilbevölkerung getötet oder verletzt werden soll, mißachtet. Auch deshalb war sein Vorgehen eigenmächtig und deshalb wohl nichts anderes als Mord. Ich hoffe es findet sich jemand, der den Einstellbeschluß unserer feigen Staatsanwaltschaft mit einem Klageerzwingungsverfahren aushebelt. Am ehesten könnte dies wohl die afghanische Regierung oder die afghanische Botschaft tun.
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