Justiz:Die Sanduhr läuft

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Anwalt und Angeklagter: Veysel Ok hat den Journalisten Deniz Yücel verteidigt, am Donnerstag stand er in Istanbul selbst vor Gericht, wegen „Beleidigung der Justiz“. (Foto: Lefteris Pitarakis/AP)

Der Europarat hat türkische Kritiker des Europäischen Gerichtshofs für Menschen­rechte zum Dialog geladen.

Von WOLFGANG JANISCH, Straßburg

Gerechtigkeit hat immer einen Zeitfaktor - spätes Recht kann nutzloses Recht sein. Ungefähr so lässt sich die Kritik türkischer Bürgerrechtler am Umgang des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Zehntausenden Beschwerden beschreiben, die sich gegen unrechtmäßige Verhaftungen und Entlassungen zur Wehr gesetzt haben. Bisher hat der Straßburger Gerichtshofs den Großteil der Beschwerden abgewiesen - weil zunächst der innertürkische Rechtsweg ausgeschöpft werden müsse.

Ist das sturer Formalismus, der sehenden Auges die Willkür eines Unrechtsstaats hinnimmt? Der Europarat, dem der Gerichtshof angegliedert ist, hat nun zwei Kritiker zum Dialog nach Straßburg eingeladen: den Anwalt Veysel Ok, der unter anderem den Journalisten Deniz Yücel vertritt, sowie die Journalistin und Bürgerrechtlerin Baris Altintas. Im zentralen Punkt hat sich deren Einschätzung freilich auch nach dem Gespräch nicht geändert: "Das türkische Verfassungsgericht bietet kein wirksames Rechtsmittel", sagte Ok. Zwei seiner Mitglieder seien im Gefängnis, zudem sei das Gericht derart mit Klagen überlastet, dass es den Verfahren nicht einmal mehr Aktenzeichen gebe. Hinzu komme der anhaltende Druck der Regierung auf das Gericht. Ähnliches gelte für die nach dem Putsch eigens eingerichtete Kommission, die Beschwerden abarbeiten soll. "Sie ist kein gerichtlicher Mechanismus", kritisierte Ok. Soll heißen: Ein Rechtsschutz, der den Namen verdient, ist nach seiner Einschätzung in der Türkei derzeit schlicht nicht zu erlangen. Mitunter arbeite die türkische Justiz sogar besonders schnell, um Fakten zu schaffen. "Die Klagen an den Straßburger Gerichtshof werden damit nutzlos." Ok empfahl, in Straßburg für parallel gelagerte Fälle sogenannte Pilotverfahren auf den Weg zu bringen.

Christos Giakoumopoulos, Generaldirektor für Menschenrechte am Europarat, wandte ein, den Klägern sei zumindest der Versuch zumutbar, die türkischen Instanzen auszutesten - so seien die Regeln des Gerichts: "Zweifel an der Wirksamkeit von Rechtsmitteln entbinden die Kläger nicht davon, es damit zu versuchen." Tatsächlich hat das Menschenrechtsgericht - zuständig für 47 Staaten - ja nicht selten mit rechtsstaatlichen Standards zweifelhafter Qualität zu tun und ist gleichwohl zu strikter Subsidiarität verpflichtet. Giakoumopoulos stellte aber klar, dass dies beileibe nicht das letzte Wort der Straßburger Richter sei: "Der Gerichtshof überprüft die Situation in der Türkei regelmäßig und beobachtet die Wirksamkeit von Rechtsmitteln", sagte Giakoumopoulos. Überdies seien 26 Beschwerden inhaftierter Journalisten und Parlamentarier inzwischen zur Stellungnahme an die türkische Regierung weitergeleitet worden. Außerdem schaut auch das Menschenrechtsgericht auf den Zeitfaktor - und der könnte sich gegen die Türkei wenden. Denn für die Frage, ob ein türkisches Rechtsmittel aus Straßburger Sicht wirklich als so wirksam angesehen wird, dass es die hohen Richter zum Abwarten veranlasst, spielt auch die Verfahrensdauer eine Rolle. "Die Zeit, die das türkische Verfassungsgericht bis zu einer Entscheidung verstreichen lässt, hat einen direkten Einfluss auf die Dauer der Inhaftierung und damit auf die Beurteilung, ob ein Rechtsmittel noch als wirksam anzusehen ist", sagte Daniel Höltgen, Sprecher des Europarats. Die Sanduhr läuft in Straßburg, soll das heißen.

Das Fazit? Klang fast schon versöhnlich. Die Straßburger Position sei nun klarer geworden, sagte Baris Altintas. "Und der Gerichtshof ist wirklich wichtig für uns, um unsere Situation zu verbessern."

© SZ vom 15.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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