Der Schweizer Spion, der die deutschen Steuerfahnder auskundschaften sollte, die immer wieder Steuer-CDs aus der Schweiz aufkauften, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Bundesanwaltschaft forderte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zwei Jahre auf Bewährung, die Verteidiger wollen sechs Monate weniger. Sie hielten sich damit an eine Verständigung zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht, wonach dieser Strafrahmen gilt, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt. Das hat er getan. Die Anklage hält den Vorwurf der Spionage für voll bestätigt, die Verteidiger sagen, ihr Mandant sei vom Schweizer Geheimdienst verführt worden. Das Urteil ergeht am 9. November.
Justiz:Bewährungsstrafe für Spion
Der Schweizer Spion, der die deutsche Steuerfahndung auszuforschen versuchte, muss wohl nicht ins Gefängnis.
Von Annette Ramelsberger, Frankfurt
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