Justiz:Beispielhaft

Das Urteil gegen den Tschad-Diktator sollte Schule machen.

Von Tobias Zick

Es gab zuletzt wenig ermutigende Nachrichten für die Opfer afrikanischer Gewaltherrscher. Der Internationale Strafgerichtshof musste seine Verfahren gegen Kenias Präsident Uhuru Kenyatta und dessen Vize William Ruto einstellen; beide hatten die Kooperation verweigert. Viele ihrer Kollegen verhöhnen das Weltstrafgericht als rassistisches Organ des Westens, das einseitig Afrikaner ins Visier nehme - ungeachtet der Tatsache, dass auch die Opfer der Angeklagten mehrheitlich Afrikaner sind. Südafrikas Präsident Jacob Zuma leistete seinem sudanesischen Kollegen, dem mutmaßlichen Völkermörder Omar al-Baschir, gar Fluchthilfe vor der internationalen Justiz.

Nun hat ein Sondergericht der Afrikanischen Union den ehemaligen Diktator Tschads, Hissène Habré, zu lebenslanger Haft verurteilt. Afrikaner, denen in Afrika der Prozess gemacht wird: Das ist ein Beispiel, das Schule machen könnte und sollte - zumal ein solches Gericht über Pauschalvorwürfe westlicher Einflussnahme erhaben ist.

Der Prozess bot, im Gegenteil, ein Stück Aufarbeitung postkolonialer Geschichte: Habré, der "afrikanische Pinochet", war ein Schützling der USA; sein Gewaltregime ein Bollwerk gegen den libyschen Sowjet-Freund Gaddafi. Das Urteil aus Dakar erinnert nicht zuletzt daran, dass die Epochenbezeichnung "Kalter Krieg" in den Ohren vieler Afrikaner geradezu verniedlichend klingt.

© SZ vom 31.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: