Das Wichtigste hatte Italiens Verfassungsgericht schon am 25. Januar verkündet: Das Wahlgesetz "Italicum" für das Abgeordnetenhaus, so die Richter in Rom, sei teilweise verfassungswidrig und müsse geändert werden. Parlamentswahlen könnten dennoch stattfinden, befanden sie, auch wenn für Abgeordnetenhaus und Senat verschiedene Wahlgesetze gelten.
Italien:Auf ein Neues
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Die Obersten Richter in Rom haben begründet, warum Teile des Wahlgesetzes "Italicum" verfassungswidrig sind - und die Politik zu weiteren Reformen aufgefordert.
Von A. Bachstein, München
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