Intersexualität:Ja zum dritten Geschlecht

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Jenseits von männlich und weiblich: Das Bundesverfassungsgericht erkennt Intersexualität an.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Erstmals in seiner Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht die Existenz eines dritten Geschlechts jenseits von Mann und Frau ausdrücklich anerkannt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze "auch die geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind", heißt es in einem Beschluss des Ersten Senats. Eine intersexuelle Person, die sich Vanja nennt, hatte geklagt, um einen Eintrag als "inter" oder "divers" im Geburtenregister durchzusetzen. Bisher sind Einträge auf "männlich" oder "weiblich" beschränkt; seit 2013 dürfen die Standesbeamten die Rubrik auch gänzlich leer lassen.

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