Hoyerswerda:Rechtsextreme nach Bedrohung eines Paares verurteilt

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Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Eine Gruppe von Rechtsextremisten bedrohte und beleidigte im sächsischen Hoyerswerda ein Paar. Die Polizei riet den Opfern, die Stadt zu verlassen. Nun hat ein Gericht sieben Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Wegen massiver Bedrohung eines Paares hat das Amtsgericht Hoyerswerda gegen mehrere Rechtsextreme Bewährungsstrafen verhängt. Fünf der acht Angeklagten im Alter zwischen 18 und 36 Jahren bekamen am Montag zwischen acht und zehneinhalb Monaten Haft auf Bewährung.

Zwei Beschuldigte erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Der achte Angeklagte verbüßt bereits eine einjährige Haftstrafe wegen eines anderen Falls. Er muss jetzt noch fünf Monate länger im Gefängnis bleiben.

Die Beschuldigten hatten nach Überzeugung des Amtsgerichts am 17. Oktober 2012 das Paar in der Wohnung des Mannes belagert und dabei auch Todesdrohungen ausgesprochen. Die Frau und ihr Partner hatten sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Als Motiv wird deshalb Rache vermutet.

Die Angeklagten gingen offenbar davon aus, dass der damals 33-jährige Mann ein Foto von einem Aufmarsch Rechtsextremer in Hoyerswerda ins Internet gestellt und mit Namen und Anschriften versehen hatte - zu Unrecht, wie sich nach Auswertung seines Computers ergab. Er hatte lediglich ein Foto ohne weitere Angaben hochgeladen, allerdings auch immer wieder Aufkleber der Rechtsextremen in der Stadt entfernt.

Heute lebt das Paar an einem unbekannten Ort

Der Fall erregte damals bundesweit Schlagzeilen, weil die Polizei den Opfern nahelegte, aufgrund der Bedrohung die Stadt lieber zu verlassen. Das wurde als Kapitulation vor dem Rechtsextremismus empfunden. Im Prozess sagten Polizisten übereinstimmend aus, dass die Opfer den Wunsch selbst geäußert hätten. Das Paar lebt heute an einem unbekannten Ort. Der Rechtsanwalt der beiden wies in seinem Schlussplädoyer noch einmal auf die Gefühlslage seiner Mandanten hin. Sie hätten Todesangst ausgestanden und müssten nun mit einer großen Veränderung in ihrem Leben klarkommen.

Im Prozess schwiegen die Angeklagten oder machten Erinnerungslücken geltend. Das Gericht folgte beim Strafmaß im wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt, der die Opfer als Nebenkläger vertrat, sagte nach der Urteilsverkündung: "Meine Mandanten können mit diesem Strafmaß leben."

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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