Der umstrittene Richard Williamson muss bald seine Wahlheimat verlassen: Argentinien will den Holocaust-Leugner ausweisen.
Argentiniens Regierung hat am Donnerstag angeordnet, den britischen Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson auszuweisen. Der Geistliche müsse das Land binnen zehn Tagen verlassen, heißt es in einem Kommuniqué der nationalen Einwanderungsbehörde. Die Entscheidung hatte Innenminister Florencio Randazzo getroffen. Williamson habe wiederholt falsche Angaben über die wahren Motive seines Aufenthalts am Rande von Buenos Aires gemacht, lautet die Begründung. Demnach habe er erklärt, Verwaltungsangestellter zu sein, obwohl er in Wirklichkeit Priester ist und bis vor kurzem Leiter der Lefevre-Seminars der Pius-Bruderschaft von Le Reja war.
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Williamson hatte die fundamentalistische Vereinigung nahe der argentinischen Hauptstadt jahrelang angeführt, erst in der vergangenen Woche wurde ihm der Posten entzogen. Er ist einer der vier Bischöfe, deren Exkommunikation Papst Benedikt XVI. im Januar aufgehoben hatte.
Davor hatte er im schwedischen Fernsehen behauptet, dass im Zweiten Weltkrieg höchstens 200.000 bis 300.000 Juden in Konzentrationslagern umgekommen seien, aber nicht sechs Millionen und auch nicht in Gaskammern. Die Äußerungen führten zu heftiger Kritik am Vatikan, einen Widerruf lehnte Williamson bisher ab.
Mehrere Theologen haben den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller aufgerufen, seinen Streit mit drei Regensburger Professoren über den Fall Williamson beizulegen. Der Religionswissenschaftler Norbert Mette aus Münster warnte vor einem Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Bischof Müller fordert von den Wissenschaftlern Sabine Demel, Heinz-Günther Schöttler und Burkard Porzelt, ihre Unterschrift unter eine Erklärung zurückzuziehen, die Papst Benedikt kritisiert, weil er die Exkommunikation für Williamson aufgehoben hatte.
Müller hat Sanktionen angedroht, sie können von einer Rüge bis zum Entzug der Lehrerlaubnis reichen. An diesem Freitag trifft sich der Bischof mit dem Dekan der Regensburger theologischen Fakultät, Andreas Merkt, zu einem vertraulichen Gespräch.
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(sueddeutsche.de/AP/AFP/woja)
Zum 30. Todestag von Romy Schneider
Hätte dieser katholische Bischof die Existenz eines oder seines GOTTES angezweifelt, statt sich mit dem Holocaust anzulegen, was wäre dann vermutlich geschehen?
Hätte der Papst ihn sofort wieder exkommuniziert?
Hätte Argentinien ihne ebenfalls ausgewiesen?
Wäre das Rauschen im Blätterwald universal und lautstark gewesen?
Ehrlich gespannt auf die Antworten, wünsche ich allen kurz vor SZ-Ladenschluss ein angenehmes Wochenende!
Vielleicht findet er ja bei Udo Voigts politisches Asyl...P... und P... gesellt sich gern.
Verdrängen !!! Und wenn es nur die Menschen sind.
Argentinien hat ein Zeichen gesetzt und nun wird es interessant, wie lange es braucht, dass die Kurie hier ein Vorbild entdeckt, wo sie schon längst eines hätte sein können.
Als die Kirchenkonstitution des 2. Vatikanischen Konzils verabschiedet werden sollte, kam es zu einer großen Krise: auf Druck einer konservativen Minderheit ließ Papst Paul VI. eine Erklärung dem Text beifügen, die sog. Nota explicativa praevia. Diese Erklärung versuchte Bedenken zu zerstreuen, wonach mit der Kirchenkonstitution das Papstamt zugunsten der Aufwertung des Bischofsamts geschmälert werden könnte: Die besondere Bedeutung des Papstes wurde hier bestärkt. Diese Erklärung wurde als sog. authentische Interpretation beigefügt, d.h. die Kirchenkonstitution ist eigentlich ohne diese Erklärung nicht richtig zu verstehen. Die Mehrheit der Bischöfe auf dem Konzil war ordentlich schockiert, dass ihre Beratungen ihrer Meinung nach so torpediert wurden, trotzdem haben sie um des Friedens willen nach dieser Krise die Konstitution doch verabschiedet.
Im Zusammenhang mit der Angelegenheit Müller ist das jetzt sehr interessant: Denn wenn Theologen/-innen irgendwo unterschreiben, dass sie die rückhaltlose Besinnung der Kirche auf das II. Vatikanum fordern, stehen sie m.E. ganz klar innerhalb der Kirche. Erzbischof Marx hat auch in diese Richtung mit Blick auf die Piusbrüder argumentiert, die eben dann nicht zur Kirche gehören. Wer nun aber sich fürs II. Vatikanum einsetzt, der setzt sich damit de facto auch für die o.g. Nota explicativa praevia ein. Dies haben die von Müller ermahnten Professoren und die Professorin somit durch die Unterstützung der Petition füs II. Vatikanum getan. Folglich bekennen sie sich wenigstens der Form nach uneingeschränkt offensichtlich auch zur Bedeutung des Papstamtes es kann ihnen also redlicherweise eine Beleidigung des Papstes nicht ernsthaft unterstellt werden. Ich setzte doch voraus, dass das Regensburger Ordinariat die Geschichte des II. Vatikanischen Konzils kennt.
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