Gesundheit:"Die Tests sind nicht nötig"

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Die Bewohnerin eines Heims für Demenzkranke wird gefüttert. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Politiker aus allen Fraktionen sind dagegen, Demenzkranke als Probanden einzusetzen.

Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung im Bundestag wächst der Widerstand gegen die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Regelung, wonach Demenzkranke an Arzneimitteltests teilnehmen sollen, die ihnen selbst keinen Nutzen bringen. Abgeordnete aller vier im Bundestag vertretenen Fraktionen haben am Dienstag einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, in dem sie fordern, dass die derzeit geltenden "hohen Schutzstandards" für Demenzkranke und andere, die nicht mehr einwilligungsfähig sind, erhalten bleiben müssen. Die "Würde und Sicherheit der Probanden" müsse bei jedem Arzneimitteltest im Mittelpunkt stehen, heißt es in dem Papier. Dieser Grundsatz werde "gefährdet, wenn Menschen an Forschung beteiligt werden, die nicht in der Lage sind, das Risiko und den Nutzen ihrer Teilnahme zu beurteilen, ohne selbst irgendeinen Nutzen aus der Teilnahme zu ziehen". Die Initiatoren des Vorstoßes sind der Behindertenbeauftragte der Unionsfraktion, Uwe Schummer (CDU), die frühere Gesundheitsministerin und derzeitige Vizepräsidentin des Bundestages, Ulla Schmidt (SPD), sowie die Gesundheitspolitikerinnen Kordula Schulz-Asche (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke).

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe, den das Bundeskabinett bereits vor Monaten verabschiedet hat, sieht vor, dass zum Beispiel Demenzkranke nur dann an sogenannten gruppennützigen Studien teilnehmen, wenn sie dies noch in gesundem Zustand so verfügt haben. Zudem muss der gesetzliche Vertreter des Probanden der Teilnahme zustimmen, nachdem dieser über die Risiken aufgeklärt worden ist. Die gesetzliche Regelung dieser ethisch heiklen Materie war aufgrund einer EU-Verordnung zu Arzneimitteltests notwendig geworden. Kritiker warnten, dass diese Verordnung den Schutz von Patienten aushöhlen könne. Ziel des Entwurfs von Gesundheitsminister Gröhe war es, gruppennützige Studien an Demenzkranken und anderen nicht einwilligungsfähigen Probanden erstmals zu erlauben, allerdings sollte dies nur unter strengeren Voraussetzungen möglich sein als es die EU-Verordnung vorsehe. Die Initiatoren des interfraktionellen Antrags halten dagegen, dass eine Änderung der Rechtslage nicht erforderlich sei, da die EU-Verordnung den Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit "ausdrücklich zugesteht".

Zudem monieren Kritiker der umstrittenen Regelung immer wieder, dass eine Ausweitung der Forschung auf schwer Demenzkranke nicht erforderlich sei, um neue Medikamente zu entwickeln. Entsprechende Studien seien auch an einwilligungsfähigen Erwachsenen möglich, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler: "Die Tests sind nicht nötig." Unlängst äußerte sich selbst der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller zurückhaltend. Er teilte mit, dass die Konzerne "für ihre Entwicklungsarbeit keine Gesetzesänderung" benötigten. Umgekehrt machten einige Experten deutlich, dass solche Studien durchaus erforderlich seien.

Unterdessen warnte auch der Pflege-Selbsthilfeverband vor der geplanten Reform. Niemand könne im gesunden Zustand "ermessen, auf was er sich bei einer Zustimmung einlässt", heißt es in einem offenen Brief. Gröhe verteidigte seinen Entwurf. Er sagte dem Tagesspiegel, Wille und Schutz der Probanden stünden "zu jedem Zeitpunkt an erster Stelle".

© SZ vom 30.06.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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