Gesichtserkennung:Verdächtig einfach

Der jüngste Vorschlag des Bundesinnenministers überzeugt nicht.

Von Nico Fried

Es gibt Diskussionen über Sicherheitstechnik, deren Verlauf einem nach Jahren des Streits irgendwann aus der Wahrnehmung flutscht - und plötzlich ist das Gerät da. Ein Beispiel ist der Körperscanner, der an einigen deutschen Flughäfen längst nicht mehr wegzudenken ist. Mit der Video-Überwachung verhält es sich ähnlich, jedenfalls ist politisch mittlerweile eine große Mehrheit dafür - dann klappt's bestimmt auch bald mit mehr Kameras.

Ein Manko der Video-Überwachung besteht darin, dass sie vielleicht bei der Aufklärung von Straftaten helfen kann, aber nicht bei deren Vorbeugung. Deshalb hat Innenminister Thomas de Maizière nun die Gesichtserkennung ins Spiel gebracht und so erklärt: Wenn ein Verdächtiger erkannt wird, zeigt es das System an. Klingt einfach. Doch die Attentäter von Würzburg und Ansbach hätte das System nicht erkannt. Den Amokläufer von München auch nicht. Wenn ein System aber mal einen Verdächtigen erkennen sollte, dann stellen sich allerlei Fragen: Warum wurde gerade diese Person überprüft? Wer entscheidet das? Bedient man sich dafür einer rechtlich problematischen Rasterfahndung? Und woher weiß das System, dass der Verdächtige verdächtig ist?

Ein Verdacht besteht schon vor der möglichen Einführung des Systems: Es gibt wahrscheinlich andere Maßnahmen, die schneller, billiger und rechtlich unzweifelhafter für mehr Sicherheit sorgen.

© SZ vom 22.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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