Gesetz zur Beschneidung:Das nötige Minimum

Bei der Beschneidungsdebatte ist jeder davon überzeugt, im Recht zu sein. Solch eine gehässige Debatte ist aber letztlich nur zerstörerisch. Das Recht von Eltern, ihre Söhne aus religiösen Gründen zu beschneiden, ist das Minimum, auf das sich eine Gesellschaft einigen muss.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Wer die Beschneidung für ein archaisches Ritual hält, ist deswegen kein Antisemit und kein Islamfeind. Und wer die Beschneidung als einen wichtigen Akt der Religion verteidigt, ist deswegen nicht Kindsmissbraucher und Unmensch. Genau so aber ist die Debatte geführt worden: schwarz oder weiß, gut oder böse. Die Debatte über Beschneidung, Kindesrechte und Religionsfreiheit hat gezeigt, wie schnell Vorurteile über dem jeweils anderen ausgeschüttet werden. Jede Seite wähnt sich im Besitz der unduldsamen Wahrheit.

Die Wahrheit ist aber, dass eine gehässige Debatte zerstörerisch ist. Eine multireligiös multikulturelle Gesellschaft muss lernen, Respekt zu haben; mehr Respekt voreinander, als es der Aufmarsch der Vorurteile seit dem Urteil des Landgerichts Köln gezeigt hat. Die Bundestagsdebatte hat nun, hoffentlich, ein wenig zu diesem Lernen und zur Befriedung beigetragen; so wie, hoffentlich, das neue Gesetz zur Rechtsklarheit beitragen wird.

Im Kern geht es bei dem Gesetz darum: Eltern, die ihre Söhne aus Glaubensgründen nach den Regeln der ärztlichen Kunst beschneiden lassen, sollen dafür nicht vom Strafrichter bestraft werden. Das ist das Minimum, auf das sich eine Gesellschaft einigen muss. Wer anderer Meinung ist, möge sich vorstellen, dass er der Strafrichter sein muss, der einen gläubigen Juden "wg. Beschneidung" verurteilt und für sechs Monate ins Gefängnis schickt.

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