Wenn sich aber dann unter dem elektronischen Schleier Verdächtiges befindet, blinkt es angeblich auf dem Bildschirm auf. Der Kontrolleur kann dann wohl mit ein, zwei Mausklicks den elektronischen Lendenschurz hochheben - oder auch selber handgreiflich werden.

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Wie auch immer das funktionieren soll: Das Scanner-Gerät wird jedenfalls, so verspricht es der Bundesinnenminister, auf die Persönlichkeitsrechte achten. Wenn das Gerät das wirklich kann, ist es besser als der Deutsche Bundestag.

Der Bundestag hat nämlich bei seinen Sicherheitsgesetzen, wie das Bundesverfassungsgericht in einer ganzen Reihe von Urteilen gesagt hat, die Persönlichkeitsrechte gar nicht oder nicht ausreichend geachtet. Nun ist die elektronische Visitation sicher weniger beeinträchtigend als eine handgreifliche. Das Anschauen ist weniger schlimm als ein Tasten und Greifen. Das Entwürdigende am elektronischen Entkleidungs-Verfahren ist aber seine Massenhaftigkeit. Es findet statt ohne jeglichen Verdacht, es trifft jeden.

Die Erregung in der Politik über die geplante Scannerei ist nur noch halb so groß wie vor einem Jahr. Aus der einhelligen Ablehnung ist ein "Schaun mer mal" geworden. Das Wort "nackt" wird von den Sicherheitspolitikern zunehmend vermieden.

Es findet eine terminologische Verharmlosung statt - zur Vorbereitung der Einführung der Geräte. Das Nacktscanning heißt jetzt Körperscanning; die Intimität soll, heißt es, gar nicht mehr gezeigt werden. Man hört die Botschaft, es fehlt der Glaube. Mit solchen Ankündigungen wird der Eingriff bagatellisiert. Ähnliches geschah seinerzeit beim Lauschangriff: Zur Vorbereitung der Zustimmung wurde er in "akustische Wohnraumüberwachung" umgetauft.

Es gibt in der Sicherheitspolitik eine Veralltäglichung des zunächst Unvorstellbaren: Wer hätte vor 25 Jahren geglaubt, dass die Polizei eines Tages ganz legal in Wohnungen einbrechen und dort elektronische Wanzen anbringen darf? Wer hätte gedacht, dass dem Lausch- der Spähangriff und dann auch noch der Zugriff auf die Computer folgen würde?

Nirgendwo werden aus Absurditäten so schnell Normalitäten wie auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Präventive Logik ist expansiv. Sie nimmt auch auf Schamgefühle wenig Rücksicht. Die Bürger haben sich, weil ihnen Sicherheit mit Recht wichtig ist, bisher viel gefallen lassen. Es gibt Grenzen. Wenn der Staat zu weit geht, geht er zu weit.

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  1. Wenn der Staat zu weit geht
  2. Sie lesen jetzt Die terminologische Verharmlosung
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(SZ vom 30.12.2009/woja)