Flüchtlingspolitik:Jura-Professor bereitet Klage der CSU vor

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Markus Möstl von der Uni Bayreuth schreibt die Klageschrift. Im Streit um die Asylpolitik setzt die bayerische Regierung weiter auf Eskalation - doch sie lässt sich dafür noch sechs Monate Zeit.

Von Daniela Kuhr, München

Bayern ist am Dienstag einen weiteren Schritt gegangen, um eine Klage gegen den Bund wegen Differenzen in der Flüchtlingspolitik einzuleiten. Das Kabinett beauftragte den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, Markus Möstl, eine Klageschrift vorzubereiten. Darüber hinaus bestellte sie ihn zum Prozessbevollmächtigten. Noch stehe aber nicht fest, ob und wann die Klage gegebenenfalls eingereicht werde, stellte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) klar. Zunächst wolle die Staatsregierung abwarten, wie Kanzlerin Angela Merkel auf den Brief reagiere, den Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ihr im Januar zugesandt hatte. Darin hatte er den Bund aufgefordert, bis zu einer internationalen Lösung der Flüchtlingskrise vorübergehend nationale Maßnahmen zu ergreifen, um Deutschlands Grenzen vor unkontrollierter Einwanderung zu schützen. Bislang hat Merkel nicht reagiert. Man wolle ihr aber nach wie vor Gelegenheit dazu geben, unter anderem weil das für die Erfolgsaussichten der Klage entscheidend sein könne, so Bausback. Nach Meinung der Juristen im Justiz- und Innenministerium gilt der Brief vom 26. Januar als Beginn einer Sechsmonatsfrist, bis zu deren Ablauf die Klage jederzeit eingereicht werden könne. Danach sei sie verfristet, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU).

Vor dem Hintergrund massiver Kritik vonseiten der SPD betonte Bausback, dass es bei der Klage nicht darum gehe, "die Berliner Koalition zu zerreden, sondern darum, wieder handlungsfähig zu werden". Es sei kein Koalitionsstreit, sondern ein Bund-Länder-Streit. Als die Kanzlerin am 4. September 2015 angesichts der unhaltbaren Zustände an der ungarischen Grenze beschlossen habe, die deutsche Grenze zu öffnen, sei das eine "humanitäre Aktion in einem Notfall" gewesen. Weil daraus nun ein "Dauerzustand" geworden sei, sei die eigenständige Handlungsfähigkeit Bayerns inzwischen bedroht.

© SZ vom 24.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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