Flüchtlinge:Wer Arbeit hat, soll bleiben dürfen

Frank-Jürgen Weise macht sich für Flüchtlinge mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht stark.

Auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht sollten nach Ansicht des Chefs der Arbeitsagenturen, Frank-Jürgen Weise, unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland bleiben dürfen. "Wenn jemand nicht kriminell ist, integriert in Sprache und Arbeit ist, dann spricht aus meiner Arbeitsmarktsicht sehr viel dafür, dass so jemand bleiben darf", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Ein Flüchtling solle dann einen Aufenthaltsstatus erhalten, "der für ihn als Mensch und für den Arbeitgeber sicher ist" - falls das Asylrecht dies dann zulasse. Das Bundesamt für Migration gewährt vielen Syrern nur noch einen eingeschränkten (subsidiären) Schutz; damit dürfen sie zunächst nur ein Jahr bleiben. Wegen der ungewissen Perspektive zögern manche Unternehmen mit der Einstellung von Syrern.

© SZ vom 22.08.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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