Flexi-Rente:Immer schön flexibel bleiben

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Der Übergang vom Berufsleben in die Rente wird künftig flexibler gestaltet. Damit will die Koalition ein Zeichen setzen: Länger arbeiten soll sich lohnen - selbst nach Erreichen der Altersgrenze.

Von Thomas Öchsner

Nach monatelangem Stillstand kommt jetzt doch die Flexi-Rente. Der Übergang vom Berufsleben in die Rente wird flexibler gestaltet. Darauf haben sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD geeinigt. Durch die Flexi-Rente werde ein Zeichen gesetzt, "dass sich längeres Arbeiten lohnt", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Karl Schiewerling. Seine Kollegin von der SPD, Katja Mast, bezeichnete die flexiblen Übergänge als "eine Frage der sozialen Gerechtigkeit".

Von den neuen Vorschriften profitieren zunächst Rentner, die sich vorzeitig ab 63 Jahren in den Ruhestand verabschieden. Sie werden künftig mehr von ihren Altersbezügen haben, wenn sie nebenher arbeiten. Bislang gelten bei diesem sogenannten Hinzuverdienst starre Regeln. Frührentner können nur bis zu 450 Euro (ein Minijob) im Monat kassieren, ohne dass dies ihr Altersgeld schmälert. Gibt es nur einen Cent mehr, werden lediglich zwei Drittel der Rente ausgezahlt. Nur zwei Monate im Jahr darf der Hinzuverdienst auf 900 Euro steigen ohne negative Folgen für die Altersbezüge. Diese Form der Teilrente, die es als Zweidrittel-, als halbe oder als Eindrittel-Rente gibt, wird kaum genutzt. Die drei finanziell unattraktiven Stufen sollen daher wegfallen. Künftig bleiben so wie bisher die 450 Euro 14 mal im Jahr abzugsfrei. Wird darüber hinaus Geld verdient, sind davon nur noch 40 Prozent mit der Rente zu verrechnen. Möglich ist dies aber nur bis zu einer Obergrenze, die sich am vorherigen Bruttogehalt orientieren soll.

Auch das Arbeiten über die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten will die Koalition attraktiver machen. Zwar wird es einen Rechtsanspruch, über diese Grenze hinaus länger arbeiten zu können, weiter nicht geben. Arbeitgeber müssen aber in solchen Fällen in Zukunft den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr zahlen. Dies ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Arbeitnehmer sind davon ohnehin befreit, da sie von der Versicherung nicht mehr profitieren können. Für Rentner, die wieder arbeiten gehen, müssen die Arbeitgeber weiter der Rentenkasse Beiträge überweisen. Zahlt der Arbeitnehmer freiwillig zusätzlich seinen Beitrag, erhöht dies künftig seine Rente.

Außerdem will die Koalition die Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation stärken, damit weniger Menschen auf die meist karge Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Geplant ist dabei ein freiwilliger Gesundheitscheck ab Mitte 40. Dabei soll auch geklärt werden, ob der Arbeitnehmer umschulen oder den Arbeitsplatz wechseln muss, um arbeitsfähig zu bleiben. Außerdem sollen Arbeitnehmer, die eine Frühverrentung fürchten müssen, künftig schon ab 50 zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen können, um spätere Rentenabschläge zu mindern. Bislang geht dies ab 55 Jahren.

Die große Koalition hatte sich bereits im November auf das Paket geeinigt, das monatelang in der Schublade lag. Für Nahles war es ein Faustpfand für die Verhandlungen mit der Union in Sachen Leiharbeit. Angestoßen hatte die Flexi-Rente der Chef der Mittelstandsvereinigung der Union, Carsten Linnemann. Er war am Mittwoch sehr zufrieden.

© SZ vom 12.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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