Europäischer Gerichtshof:Die Mitgliedschaft alleine reicht

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Angehörigen von Terrorgruppen darf die Anerkennung als Flüchtling verweigert werden - auch dann, wenn ihnen keine konkreten Terrorakte zur Last gelegt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wer als Terrorist verurteilt ist, dem darf die Anerkennung als Flüchtling versagt werden - auch dann, wenn ihm keine konkreten Terrorakte vorgeworfen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit klargestellt: Auch die bloße Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - die in Deutschland und anderswo strafbar ist - kann zur Ablehnung eines Asylantrags ausreichen.

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