Europäische Union:EU droht Briten mit harten Strafen

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Die Übergangsphase nach dem Brexit wird hart: Nach Willen der Kommission verlieren die Briten viele Rechte - ihre Pflichten aber bleiben.

Von Daniel Brössler, Brüssel

Das Schlimmste kommt zum Schluss. Ganz am Ende eines fünfseitigen Arbeitspapiers der EU-Kommission zu den Modalitäten der angestrebten Übergangsphase nach dem Brexit findet sich eine Fußnote. Dort ist von einem "Mechanismus" die Rede, der es der EU erlaube, Großbritannien bei Regelverstößen bestimmte Vorteile des Binnenmarktes zu entziehen - für den Fall, dass ein Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof zu langwierig wäre. Das kann so verstanden werden, dass etwa notfalls kurzfristig Zölle erhoben werden.

Noch ist formell nichts beschlossen. An diesem Freitag sollen die Regierungen der 27er-EU jedoch dem Papier zustimmen. Dann müssen sich die EU und Großbritannien in Verhandlungen auf die Bedingungen der voraussichtlich 21-monatigen Übergangszeit verständigen, die sich an den Austritt Großbritanniens Ende März 2019 anschließen soll. Das Papier samt der Sanktionsdrohung verdeutlicht aber: In der Übergangsphase wird Großbritannien ein Quasi-Mitglied der EU mit allen Pflichten - aber nur mit höchst eingeschränkten Rechten. Zumindest in dieser Phase wird Großbritannien tatsächlich in jener Weise von Brüssel aus fremdbestimmt werden, die von den Brexit-Verfechtern immer unterstellt worden war.

Die Briten bleiben zunächst in der Zollunion, verlieren aber alle Mitbestimmungsrechte

Das Arbeitspapier enthält hierzu eine Reihe von Klarstellungen, die sich letztlich aus den Ende Januar von den Europaministern beschlossenen Verhandlungsrichtlinien ergeben. Die Übergangsphase soll einen unkontrollierten Brexit verhindern und Bürgern sowie Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit geben. Für die Dauer der Übergangsperiode bis Ende 2020 bleibt Großbritannien Teil von Binnenmarkt und Zollunion, verliert aber alle Mitbestimmungsrechte. Klar ist, dass Großbritannien nach dem Brexit weder im Rat noch im EU-Parlament vertreten sein wird. Im Arbeitspapier wird allerdings ausbuchstabiert, wie stark die Briten nach dem Austritt auf Abstand gehalten werden sollen.

So soll Großbritannien vom Austausch sensibler Informationen ausgeschlossen werden. Vertreter Großbritanniens sollen nur von Fall zu Fall an Beratungen von EU-Gremien teilnehmen können und das auch nur dann, wenn die Interessen ihres Landes berührt sind. Dabei sollen sie aber kein Stimmrecht genießen. In dem Arbeitspapier geht es vor allem darum, wie die EU-Verträge für den Sonderfall der britischen Übergangsregelung auszulegen sind. So findet sich auch der Satz: "Für die Zwecke der Verträge wird das Parlament des Vereinigten Königreiches nicht als nationales Parlament angesehen."

In Großbritannien stieß die Sanktionsklausel im Arbeitspapier auf Kritik. Der konservative britische Abgeordnete Bernard Jenkin sprach von "dummen Drohungen".

© SZ vom 08.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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