Elektronische Fußfessel:Bundesweiter Einsatz rückt näher

Die elektronische Fußfessel soll helfen, rückfallverdächtige Straftäter im Auge zu behalten. Fünf Bundesländer haben mittlerweile einen Vertrag für diese Form der deutschlandweiten Überwachung unterzeichnet - und sehen dadurch den Schutz der Bevölkerung verbessert. Die Gewerkschaft der Polizei spricht allerdings von einer "riskanten Beruhigungspille".

Mehrere Bundesländer haben den deutschlandweiten Einsatz der elektronischen Fußfessel für entlassene Straftäter vorangetrieben. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern sind in Wiesbaden einem Abkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder beigetreten. Hessen und Bayern hatten den entsprechenden Staatsvertrag bereits im Mai unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen sich ebenfalls beteiligen. Die in Hessen angesiedelte gemeinsame Überwachungsstelle soll Anfang kommenden Jahres die Arbeit aufnehmen.

Länder vereinbaren gemeinsame Fußfesselüberwachung

Die Träger der elektronischen Fußfessel werden per GPS geortet.

(Foto: dpa)

Das Tragen einer elektronischen Fußfessel kann von einem Gericht für entlassene Straftäter angeordnet werden, wenn weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten - vor allem von Gewalt- und Sexualstraftaten - angenommen wird. Es kann mit bestimmten Auflagen zu den Aufenthaltsorten verbunden sein. Dabei wird etwa festgelegt, dass eine bestimmte Zone nicht verlassen oder gewisse Bereiche nicht betreten werden dürfen. Die Träger der Fußfessel werden mittels des satellitengestützten Navigationssystems GPS überwacht. Die eingehenden Daten werden von der zentralen Überwachungsstelle im hessischen Bad Vilbel ausgewertet, die wiederum bei Gefahren die für die jeweiligen Fußfessel-Träger zuständige Polizei-Dienststelle informieren kann.

Das Überwachungssystem ist auf etwa 500 Menschen ausgelegt. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf knapp zwei Millionen Euro, die auf die teilnehmenden Bundesländer umgelegt werden.

"Riskante Beruhigungspille"

Die Justizminister von Hessen und Bayern, Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Beate Merk (CSU), hatten einen entsprechenden Staatsvertrag bereits im Mai am Rande einer Länder-Justizministerkonferenz unterzeichnet. Dies geschah auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. Das Gericht hatte alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und dem Gesetzgeber für eine grundlegende Reform eine Zwei-Jahres-Frist bis 2013 gesetzt.

Die Aufenthaltsüberwachung durch die elektronische Fußfessel sei "ein weiterer Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern", erklärte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bei der Unterzeichnung des Vertrags. Sein baden-württembergischer Kollege Rainer Stickelberger (SPD) betonte, die Überwachung sei zwar kein Allheilmittel, aber damit gebe es ein zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern und den Schutz der Öffentlichkeit weiter zu verbessern.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte derweil vor überzogenen Erwartungen. Die Fußfessel sei eine "riskante Beruhigungspille", erklärte GdP-Vize Frank Richter. Diese halte beispielsweise Sexualstraftäter nicht davon ab, ein Kind zu missbrauchen. Fußfesseln könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinhein zu überführen. "Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, sind elektronische Fußfesseln deshalb kein Ersatz für eine Unterbringung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in geschlossenen Therapieeinrichtungen", erklärte Richter.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: