Demo-Verbot in Dresden:Schützen statt verbieten

Polizisten überwachten das Demonstrationsverbot in Dresden am vergangenen Montag (Foto: REUTERS)

Nur aufgrund vager Hinweise und pauschaler Drohungen dürfen Kundgebungen nicht untersagt werden. Sonst wird es in Deutschland künftig keine Demonstrationen zu heiklen Themen mehr geben können. Die Polizei muss anders auf Gefahren reagieren.

Kommentar von Heribert Prantl

Die Polizei ist eigentlich nicht dafür da, Demonstrationen zu verbieten, sondern sie zu sichern. Wenn es wirklich ganz konkrete Hinweise darauf gibt, dass von Demonstranten oder gegen Demonstranten Anschläge verübt werden, dann muss die Polizei ganz konkret darauf reagieren - also nicht mit einer Allgemeinverfügung, die jegliches Demonstrieren verbietet, sondern mit einem Zugriff auf die konkreten Gefahrpersonen und Straftäter.

Wenn es aber keine konkreten, sondern nur allgemeine Hinweise auf Gefahren und Straftaten gibt, dann müssen Demonstrationen stattfinden können, gegebenenfalls unter scharfen Sicherheitsmaßnahmen.

Wenn nämlich künftig stets aufgrund von bloß vagen Hinweisen, von pauschalen Drohungen und allgemeinen Gefährdungsanalysen Demonstrationen verboten werden, dann wird es in Deutschland keine Demonstrationen zu heiklen Themen in aufgeheizter Lage mehr geben können. Die polizeiliche Devise "im Zweifel wird die Demonstration verboten" ist eine grundfalsche und grundrechtswidrige Devise.

Die Polizei in Dresden hat sich mit dem umfassenden Verbot in eine heikle Lage gebracht: Wie will sie mit Pegida- und Anti-Pegida-Demonstrationen am nächsten und am übernächsten Montag umgehen? Soll es ein Demo-Dauerverbot geben? Das wäre ein Grundrechtsverstoß - und eine Dauer-Werbeaktion für Pegida.

© SZ vom 20.01.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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