Datenspeicherung:Verfassungsbeschwerde gegen "Elena"

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60 Aktenordner als "Warnung an die Regierung": 22.000 Bürger haben gegen die Datensammlung "Elena" Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung ist beim Bundesverfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen den Datensammlung Elena eingereicht worden. 22.000 Bürger unterstützen nach Angaben eines Aktionsbündnisses die Beschwerde, die am Mittwochmittag an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde.

Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. "Unserer Ansicht nach verstößt Elena gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit", erklärte der Dortmunder Anwalt. Die Mitbegründerin des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, Rena Tangens sagte zu der Beschwerde: "Wir sehen die Elena-Beschwerde als Teil eines größeren Projektes. Und wir haben in diesem Zusammenhang auch etwas gegen den geplanten Personalausweis."

Elena ist machbar

Für den elektronischen Entgeltnachweis Elena müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Damit sollen Unternehmen und Verwaltung entlastet werden. Die Datenschützer wollen jetzt erreichen, dass die Datenbank gelöscht wird. Auch Tangens machte deutlich, dass den Klägern die in Berlin diskutierten leichten Elena-Veränderungen nicht ausreichen. "Kosmetik ist uns nicht genug", sagte sie. "Wir wollen Elena insgesamt kippen."

Bundesinnenminister Thomas de Maizière dagegen zeigte sich trotz der Verfassungsbeschwerden zuversichtlich, dass das zentrale Speichern von Beschäftigtendaten machbar ist. Die umfangreichsten Daten gebe es in der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. "Das ist bisher nicht beanstandet worden."

Es sei zwar zu früh zu sagen, ob es für Dateien ohne Voraussetzungen besondere Anforderungen gebe. Er betonte aber: "Wenn "Elena" auch verfassungswidrig wäre, dann wäre noch relativ viel mehr verfassungswidrig, was bisher unstreitig war."

FDP und Linke fordern Verzicht

Auch die FDP und Linke sprachen sich angesichts der Beschwerde für einen Verzicht auf massenhafte Datenspeicherungen aus. Die FDP-Innenxpertin Gisela Piltz warnte vor den großen Gefahren, die durch zentrale Speicherung von Daten für den Daten- und Persönlichkeitsschutz entstünden.

Es müsse eine Abkehr von der zentralen Datenspeicherung geben. Elena speichere Arbeitnehmerdaten in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß und solle durch die Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung von Leistungen genutzt werden. Man müsse zwar die neuen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation zum Abbau von Bürokratie konsequent nutzen, sagte Piltz. Eine Mega-Vorratsdatenbank wie Elena sie vorsieht sei dafür aber gerade nicht erforderlich. Anzahl und Menge der Daten müssten auf ein Minimum begrenzt werden.

Der rechtspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Wolfgang Neskovic bezeichnete die Massenklage der 22.000 Bürger als Warnung an die Bundesregierung. Das Projekt solle schleunigst begraben werden. Elena provoziere eine erneute Maßregelung durch das Bundesverfassungsgericht. Elena sei zudem ein Test für die FDP. "Die rechtstaatliche Glaubwürdigkeit der Liberalen entscheidet sich daran, ob sie Elena abschaffen oder nicht", so der Sprecher.

Die Linke-Innenexpertin Petra Pau warnte, Elena falle unter die Kategorie Vorratsdatenspeicherung. Schon deshalb sollten alle Alarmglocken läuten. Von über 40 Millionen Bürgern würden auf Dauer umfangreiche Datensätze erhoben.

Datensammlung soll auf den Prüfstand

Seit Januar geben Arbeitgeber die Daten in verschlüsselter Form an eine zentrale Speicherstelle, wo sie unter einem Decknamen erfasst werden. Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.

Die elektronische Abfrage soll Einzelnachweise in Papierform ersetzen. Die Kritiker sehen in der Datensammlung eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Auch hochsensible Daten würden erfasst und gespeichert. Die Regierung will die Erfassung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen. Dabei soll der Umfang der zentralen Speicherung nochmals auf den Prüfstand kommen. Das haben die Koalitionsspitzen der Bundesregierung vereinbart.

Es sollen dabei vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden.

Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen Elena vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

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