Bund-Länder-Finanzreform:Das Ende der alten Solidarität

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Bund und Länder haben ihre finanziellen Beziehungen neu geregelt, zunächst im Bundestag. (Foto: dpa)

Die Reform der Bund-Länder-Finanzen verändert die Länder-Beziehungen fundamental. Galt früher, dass reiche Länder arme stützen, kann Bayern nun seinen Reichtum behalten.

Kommentar von Cerstin Gammelin, Berlin

Bund und Länder haben ihre finanziellen Beziehungen neu geregelt. Das ist keine Bagatelle, im Gegenteil. Nachdem der Bundesrat an diesem Freitag wie erwartet zugestimmt, hat, ist klar: Die größte Reform der laufenden Legislaturperiode kann noch vor der nächsten Bundestagswahl abgeschlossen werden. Sie soll dafür sorgen, dass auch künftig in Deutschland annähernd gleiche Lebensverhältnisse herrschen.

Jenseits der simplen Tatsache, dass damit die finanzielle Geschäftsgrundlage zwischen Bund, Ländern und Kommunen für die Jahre 2020 bis 2030 beschlossen ist, fällt es schwer, den vielen Unterhändlern ein positives Zeugnis auszustellen.

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Es geht um Schulen, Autobahnen, Steuerverwaltung: Die Reform war eines der größten Projekte der Regierungskoalition. Es hat Jahre gedauert, einen Kompromiss zu finden.

Vielmehr fällt das Fazit ernüchternd aus. Die Reform zeichnet sich durch Masse, nicht durch Klasse aus. Vieles wurde geregelt, aber nichts nachhaltig. Einem gravierenden Nachteil stehen ein paar kleinere Verbesserungen gegenüber.

Bayern und Hessen wollen ihren Reichtum für sich behalten

Was die Reform so bitter macht, ist, dass sie das Ende des klassischen Länderfinanzausgleichs besiegelt und damit auch das Ende der bisherigen Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Ländern.

Die reichen Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen waren nicht mehr bereit, die anderen Länder wie bisher über einen Ausgleich von Haushaltsmitteln mitzufinanzieren. Künftig werden sie mehr vom Reichtum behalten dürfen.

Weil aber das Grundgesetz vorschreibt, dass Bürger im Osten ähnlich wie die im Westen oder Norden oder Süden leben sollen, wurde ein neues Ausgleichssystem erfunden, damit auch schwächere Länder ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben. Statt des sichtbaren solidarischen Ausgleichs zwischen den Ländern springt künftig der Bund ein.

Er sorgt dafür, dass die Rechnung am Ende aufgeht, indem er den 16 Bundesländern ab 2020 zweistellige Milliardenbeträge überweist - deutlich mehr als bisher. Dafür geben diese einige Kompetenzen an den Bund ab.

Das neue System entlässt nicht nur die Länder aus der Verantwortung, sich umeinander zu kümmern. Es ist intransparent und bietet über fest zugesagte Finanztransfers wenig Anreize, sparsam zu wirtschaften. Zugleich wird der Bundeshaushalt noch stärker belastet - und Deutschland zentralistischer.

Der Bund erhält neue Kompetenzen

Wobei zur Wahrheit gehört, dass diese vom Bund für das viele Geld regelrecht ertrotzten Gegenleistungen zu den wenigen Vereinbarungen im Reformpaket zählen, die es überhaupt wert machen, dass Abgeordnete dafür die Hand heben.

Die Reform wird dem Bund erlauben, künftig bei Bildungsangeboten, beim Ausbau der Infrastruktur und der Kontrolle von Finanzmitteln mitzureden. Damit werden teils aberwitzige Vereinbarungen in der föderalen Struktur korrigiert, zugunsten der Bürger. Künftig darf der Bund finanzschwachen Kommunen helfen, Schulen neu zu bauen - und nicht nur bestehende zu dämmen.

Geplant sind Hilfen für Weiterbildungen und Breitbandausstattungen. Die Eltern werden es danken, ihnen dürfte es egal sein, aus welcher Kasse das Geld stammt, solange Kinder profitieren.

Künftig darf der Bund seine Autobahnen in eigener Regie planen und bauen und dafür eine Infrastrukturgesellschaft betreiben. Das wird helfen, dass auch finanzschwache Länder mit einer modernen Infrastruktur aufwarten und Investoren anziehen können - was bisher oft nicht der Fall war. Und der Bund darf kontrollieren, ob die Länder Finanzmittel aus der Staatskasse wirklich sachgerecht verwenden.

Das alles sind Kleinigkeiten, die das alltägliche Miteinander vereinfachen. Zumindest so lange, wie die neue finanzielle Geschäftsgrundlage hält. Spätestens wenn die goldenen Zeiten im Bundeshaushalt vorbei sind, geht die Rechnung nämlich nicht mehr auf.

© SZ vom 02.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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