Brandenburg:Grenzen einer Kampagne

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An diesem Plakat des Bündnisses stört sich die AfD. (Foto: Aktionsbündnis Brandenburg)

Ein von der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag beantragtes Gutachten fordert mehr Sorgfalt bei der Vergabe staatlichen Fördergeldes.

Von Jens Schneider, Berlin

Es braucht keine Fantasie, um den Bezug zur AfD und ihrem Vorsitzenden Alexander Gauland herzustellen. "Bunt statt Grauland" lautet der Slogan auf dem Plakat. Darauf wächst aus einem grauen Anzug, dort wo sonst der Kopf sitzt, ein Blumenstrauß. Entstanden ist das Plakat, auf dem noch der Slogan "Schöner Leben ohne Nazis" steht, vor der Bundestagswahl 2017. Entworfen haben es die Jugendverbände der SPD, der CDU, der Linken, der Grünen und der FDP in Brandenburg. Gauland war dort Landeschef der AfD. Unterstützt wurde die Kampagne vom staatlich geförderten "Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit". Es erhält jährlich von der rot-roten Landesregierung 240 000 Euro an Zuwendungen. Die AfD beklagt, dass mit Hilfe von Staatsgeld Kampagnen gegen sie finanziert werden.

Nun hat der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags in einem umfangreichen Gutachten Bedenken gegen die Förderung angemeldet. Es dürfte über Potsdam hinaus Beachtung finden, mit Blick auf die staatliche Förderung ähnlicher Bündnisse und Vereine: Die bisherige Finanzierung sei nicht verfassungswidrig, befinden die Juristen. Sie mahnen aber Änderungen auf Seiten des Landes an, damit in Zukunft Fördermittel nicht mehr für Aktionen gegen politische Parteien genutzt werden können.

95 Seiten hat das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes. Die AfD-Fraktion hatte es beantragt, es soll diesen Dienstag veröffentlicht werden. Gegenstand des Potsdamer Gutachtens ist neben dem gegen die AfD gerichteten Plakat eine Broschüre "Die neue Partei am rechten Rand", in der "gezielt gegen die AfD und die von ihr vertretenen Positionen und Ziele argumentiert wird", so die Gutachter. Die Broschüre stammt ebenfalls vom "Aktionsbündnis Brandenburg", in dem 76 lokale Brandenburger Bündnisse und Organisationen zusammenarbeiten, darunter die Kirchen und die Gewerkschaften. Das Netzwerk ist vor Jahren angesichts einer Vielzahl rechtsextremer Übergriffe in Brandenburg gegründet worden und wird seither vom Land gefördert.

Diese Förderung ist nach Einschätzung der Gutachter nicht zu beanstanden. Denn es sei dem Land nicht zuzurechnen, wie die Mittel bisher verwendet wurden. Die Gutachter machen aber deutlich, dass die beiden Kampagnen gegen die AfD ein Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit und verfassungswidrig wären, wenn das Land sie selbst veröffentlicht hätte.

Und es sollte ausgeschlossen sein, dass vom Staat bei einer solchen Kampagne durch die Förderung von Dritten quasi über Bande gespielt wird: Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass für die Zukunft Vorkehrungen getroffen werden sollten, etwa durch eine "Nebenbestimmung" im Förderbescheid, die den Einsatz der Mittel "zugunsten oder zulasten politischer Parteien" verbietet.

Das Land will das Gutachten "in aller Ruhe prüfen", so der Regierungssprecher. Das "Aktionsbündnis" betont, dass die Aktionen sich nicht grundsätzlich gegen die AfD richteten. Man habe sich mit der Partei befasst, "weil wir dort Fremdenfeindlichkeit und Rassismus begegnen", sagte ein Sprecher der SZ.

© SZ vom 27.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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