Beschneidung:Wie ein unnötiges Gesetz notwendig wurde

Es war nur ein einzelnes Gericht, das aus einer gefestigten Rechtsprechung ausgebrochen ist und die Beschneidung von Knaben für strafbar erklärt hat. Juristischer Alltag. Eigentlich keine Situation, die nach einem Gesetz schreit. Doch in der öffentlichen Debatte nach dem Urteil aus Köln ist derart viel Unsinn verbreitet worden, dass die Regierung diesen Unsinn wieder abräumen muss.

Heribert Prantl

jüdische Beschneidung

Ist ein neues Beschneidungsgesetz tatsächlich nötig? Der Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, doch das ist bereits jetzt geltendes Recht.

(Foto: dpa)

Eigentlich war dieses Gesetz unnötig; aber es ist dann doch bitter notwendig geworden. Nur ein einzelnes Gericht, das Landgericht in Köln, war aus einer gefestigten Rechtsprechung ausgebrochen. Nur dies einzelne Gericht hatte die Beschneidung von Knaben für strafbar erklärt. Nur dies einzelne Gericht hatte die Eltern dafür kriminalisieren wollen, dass sie ihrer Religion folgen. Nur diese eine kleine Strafkammer in Köln, eine von vielen Strafkammern, hatte dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung und Sozialisation ihrer Kinder sehr enge und mit Strafe bewehrte Grenzen gesetzt. Es war nicht die deutsche Justiz, sondern nur ein einzelner Berufs- und zwei Laienrichter, die sich zwischen das Kind und seine Eltern stellten.

Es ist juristischer Alltag, dass ein Gericht eine andere Rechtsansicht vertritt als andere Gerichte. Das ist keine Situation, die nach einem Gesetz schreit. Hierzulande urteilen mehr als zwanzigtausend Berufsrichter und noch viel mehr Laienrichter, und sie tun das oft ziemlich widersprüchlich; da muss der Gesetzgeber nicht auf einzelne Urteile unterer Instanzen reagieren.

Es gibt hierzulande ein geordnetes Rechts- und Instanzensystem, das abweichende Ansichten diskutiert und dann korrigiert oder akzeptiert. Das geschieht täglich, man nennt das Rechtsfortbildung. Der Gesetzgeber muss also nicht in Aktion treten, wenn ein einzelnes Gericht echt oder vermeintlich daneben langt. Es gilt die Regel: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen; das ist der Grundsatz seit Montesquieu.

Aberwitz, Perfide und Zynismus

Und das hätte auch nach dem Urteil der kleinen Kammer in Köln so sein können und so sein müssen. Es hätte eigentlich kein Gesetz gebraucht, das eigens feststellt, dass die Religionsfreiheit kein Freibrief ist für die Verletzung anderer Rechtsgüter; das gilt auch bisher schon. Es hätte kein Gesetz gebraucht, das eigens feststellt, dass die Beschneidung von Knaben nicht generell verboten ist; das ist schon geltendes Recht. Es hätte kein Gesetz gebraucht, das feststellt, dass dieser Eingriff aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst gemacht werden muss; auch das ist geltendes Recht. Aber die öffentlichen Reaktionen auf das Kölner Urteil waren so erschütternd, dass sie geltendes Recht erschütterten. Das jüdische Krankenhaus in Berlin stellte die Knabenbeschneidung ein.

Es war und ist so, als hätte das Kölner Urteil die Schleusen geöffnet nicht nur für rechtliche Diskussionen, sondern für Aberwitz, Perfidie und Zynismus. Im Namen des Mitleids mit männlichen Säuglingen wurden Juden und Muslime beschimpft und ihnen mit autoritärem Gestus der Weg zu Reformen gewiesen. Die Debatte war verrückt, weil sie die Sicherheit im Recht verrückte und viel Unsinn behauptete: Die einen setzten die Beschneidung mit der Genitalverstümmelung der Mädchen gleich, die anderen taten so, als sei Beschneidung nichts anderes als ein Ohrlochstechen.

Der Gesetzentwurf, der im Kabinett verabschiedet wurde, räumt den Unsinn ab. Es ist der Entwurf zu einem guten Gesetz.

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